Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in Agenturen für Arbeit und Jobcentern, um Menschen bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen. Sie beraten Arbeitssuchende, bearbeiten Anträge auf Arbeitslosengeld und koordinieren Fördermaßnahmen. Der Beruf verbindet soziale Kompetenz mit Verwaltungsarbeit und ist ideal für Menschen, die anderen helfen möchten und dabei rechtlich-administrativ strukturiert vorgehen können.
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Azubi-Gehalt
800–1.050 €
pro Monat
Einstiegsgehalt
ab 2.700 €
nach der Ausbildung
Prüfung
IHK-Abschluss
Was machst du als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Der Arbeitsalltag beginnt meist mit der Vorbereitung von Beratungsterminen: In der Fachanwendungssoftware VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) werden Kundendaten aufgerufen, Bewerbungsprofile geprüft und offene Stellenangebote aus dem internen System JOBBÖRSE recherchiert. Morgens finden häufig persönliche Beratungsgespräche mit Arbeitssuchenden statt – dabei werden individuelle Eingliederungsvereinbarungen erarbeitet, Qualifikationsbedarfe ermittelt und passende Fördermaßnahmen wie Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse besprochen. Nachmittags steht oft Sachbearbeitung im Vordergrund: Anträge auf Arbeitslosengeld I werden im System CoArb geprüft und beschieden, Widersprüche bearbeitet und Schreiben nach rechtlichen Vorgaben des SGB II und SGB III formuliert. Eng zusammengearbeitet wird mit Arbeitgebern, die Stellenangebote aufgeben, sowie mit internen Teams aus Vermittlungsfachkräften, dem ärztlichen Dienst und Bildungsträgern. Typische Einzelaufgaben sind die Berechnung von Anspruchshöhen nach gesetzlichen Regelungen sowie die Vorbereitung von Fallkonferenzen.
Wo arbeitest du?
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten fast ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und deren nachgeordneten regionalen Agenturen für Arbeit sowie bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern), die nach SGB II tätig sind. Es handelt sich um einen klar definierten öffentlichen Arbeitgeber ohne privatwirtschaftliche Alternativen. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal ist konstant hoch, da die BA bundesweit rund 95.000 Mitarbeiter beschäftigt und regelmäßig Nachwuchs ausbildet. Ein ausgeprägter Fachkräftemangel besteht insbesondere im Bereich der Arbeitsvermittlung.
Voraussetzungen
Ein mittlerer Bildungsabschluss gilt als Empfehlung für diese Ausbildung, da die rechtlichen Inhalte aus SGB II und SGB III sowie das schriftliche Formulieren von Bescheiden gutes Sprachverständnis und logisches Denkvermögen verlangen. Deutsch ist wichtig für Kommunikation und Schriftverkehr, dazu kommen Sozialkunde/Politik und Mathematik für die Berechnung von Leistungshöhen. Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit im Umgang mit teils schwierigen Lebenssituationen der Kundschaft sind entscheidend, ebenso Genauigkeit bei der Antragsbearbeitung, Diskretion im Umgang mit persönlichen Daten und Freude an Beratungsgesprächen.
Was lernst du in der Ausbildung?
Im ersten Lehrjahr werden Grundlagen der Bundesagentur für Arbeit als öffentliche Verwaltung vermittelt: Struktur und Aufgaben der BA, Grundzüge des Sozialgesetzbuchs (SGB I, II, III), einfache Beratungsgespräche führen und Kundendaten im System VerBIS pflegen. Außerdem werden kaufmännische Grundlagen wie Datenschutz, Teamarbeit und Kommunikation geschult. Im zweiten und dritten Lehrjahr vertiefen Auszubildende die Leistungssachbearbeitung (Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe), Arbeitgeberberatung, aktive Arbeitsmarktförderung (Weiterbildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) sowie Widerspruchs- und Beschwerdebearbeitung. Vertiefend werden Fallmanagement-Methoden, die rechtliche Anspruchsprüfung nach SGB III und die Zusammenarbeit mit Jobcentern nach SGB II trainiert. Im Vergleich zu Verwaltungsfachangestellten liegt der Fokus klar auf Arbeitsvermittlung und sozialer Beratung statt auf allgemeiner Behördenverwaltung.
IHK-Prüfung & Abschluss
Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr statt, meist im Herbst zur Mitte des Lehrjahres, und umfasst einen 120-minütigen schriftlichen Teil zu Beratungsgesprächen, Leistungsrecht nach SGB III und dem Aufbau der Bundesagentur für Arbeit. Die Abschlussprüfung Teil 2 am Ende des dritten Lehrjahres besteht aus Arbeitsmarktdienstleistungen und Kundenorientierung (schriftlich, 150 Minuten, 25 Prozent), Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (schriftlich, 120 Minuten, 25 Prozent), Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsförderung (schriftlich, 120 Minuten, 25 Prozent) sowie einem fallbezogenen Fachgespräch mit vorheriger Vorbereitungszeit und rund 15 Minuten Gesprächsdauer (25 Prozent), das auf einer praxisnahen Fallsituation aus dem Beratungsalltag beruht. Zum Bestehen müssen alle Bereiche mindestens mit ausreichend, also 50 von 100 Punkten, bewertet werden, kein Einzelbereich darf ungenügend ausfallen.
Prüfungsthemen
- Kundenorientierung und Beratungsgespräche in der Arbeitsvermittlung
- Leistungsrecht nach SGB III (Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe)
- Aktive Arbeitsmarktförderung und Eingliederungsmaßnahmen
- Grundlagen SGB II (Bürgergeld, Jobcenter)
- Aufbau und Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
- Datenschutz und Verwaltungshandeln im öffentlichen Dienst
- Fallbezogenes Fachgespräch / Beratungssimulation
Karriere nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung sind typische Weiterbildungen der Fachwirt für Büro- und Projektorganisation (IHK), der Verwaltungsfachwirt oder der Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Arts in Öffentlicher Verwaltung an Fachhochschulen. Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit gibt es interne Qualifizierungsprogramme für den mittleren und gehobenen Dienst sowie die Möglichkeit, ein duales Studium im Bereich Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) in Mannheim oder Schwerin anzuschließen. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Teamleitung Arbeitsvermittlung, Spezialist für Rehabilitation und Teilhabe oder Führungskraft in der Geschäftsstelle realistisch. Das Monatsgehalt steigt dann auf 3.500–5.000 EUR brutto.
Bewerbungstipps
Weil die Bundesagentur für Arbeit ein strukturiertes Auswahlverfahren durchführt, sollten Bewerbungen für den meist zum 1. September liegenden Ausbildungsstart 12 bis 18 Monate im Voraus eingereicht werden, und zwar ausschließlich online über das BA-Karriereportal. Nach der Sichtung von Anschreiben, Lebenslauf und letztem Zeugnis folgt ein Online-Eignungstest mit Fragen zu Textverständnis, Mathematik, Logik und Konzentrationsfähigkeit. Danach werden Bewerber zu einem Auswahlgespräch oder Assessment-Center eingeladen, bei dem Rollenspiele zu Beratungssituationen und Gruppenaufgaben typisch sind. Besonders überzeugen Bewerber, die echtes Interesse an sozialen Themen und dem Sozialrecht zeigen, strukturiert kommunizieren und bereits Erfahrungen in helfenden Tätigkeiten oder Ehrenämtern mitbringen.
Ratgeber
In Beratungsgesprächen unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Arbeitsuchende, erarbeiten Eingliederungsvereinbarungen im System VerBIS und prüfen Anträge auf Arbeitslosengeld nach den Vorgaben des SGB II und SGB III. Die BBiG-Ausbildung dauert 3 Jahre und wird mit 800 bis 1.050 Euro vergütet, der Einstieg ins Berufsleben liegt bei etwa 2.700 Euro monatlich. Eng zusammengearbeitet wird dabei mit Arbeitgebern und internen Vermittlungsfachkräften.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen in der Ausbildung?
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Gibt es Spezialisierungen innerhalb der Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Welcher Schulabschluss ist für die Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen erforderlich?
Bei welchen Arbeitgebern kann man als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten?
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
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