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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in Anwaltskanzleien und Notariaten und unterstützen Rechtsanwälte sowie Notare bei der Mandantenbetreuung, Aktenführung und Abrechnung. Sie beherrschen juristische Fachsprache, Gerichtsfristen und beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Der Beruf eignet sich für Menschen mit Organisationstalent, Sorgfalt und Interesse an rechtlichen Zusammenhängen.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

620–950 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2.400 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter?

Der Arbeitstag beginnt meist mit der Bearbeitung des elektronischen Posteingangs über beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) oder das notarielle Urkundeninformationssystem. Eingehende Schriftsätze, Gerichtsbeschlüsse und Mandantenpost werden gesichtet, digitalisiert und in der Kanzleisoftware (z. B. RA-MICRO, DATEV Anwalt, AnNoText) erfasst. Fristen und Wiedervorlagen werden im Fristenkalender eingetragen und überwacht – eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, da versäumte Gerichtsfristen schwere Konsequenzen haben können. Nachmittags werden Schriftsätze, Verträge, notarielle Urkunden oder Mahnbescheide nach Diktat oder Textvorlage erstellt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Mandanten werden telefonisch und persönlich empfangen und betreut. Im Notariat werden Kaufverträge, Testamente und Gesellschaftsgründungen vorbereitet und Beurkundungstermine koordiniert. Die Zusammenarbeit erfolgt täglich eng mit Rechtsanwälten, Notaren, Gerichten, Behörden und Mandanten.

Wo arbeitest du?

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in Einzelkanzleien, Rechtsanwaltssozietäten und großen Wirtschaftskanzleien (z. B. CMS, Hogan Lovells, Freshfields) sowie in reinen Notariaten oder kombinierten Anwalts- und Notarkanzleien. Auch Rechtsabteilungen größerer Unternehmen, Versicherungen und Inkassobüros beschäftigen diese Fachkräfte. Der Fachkräftemangel ist in diesem Beruf ausgeprägt – qualifizierte Kräfte werden bundesweit dringend gesucht.

Voraussetzungen

Mindestens ein guter Realschulabschluss wird empfohlen, da juristische Fachbegriffe, Gesetzestexte und Kostenberechnungen ein hohes Abstraktionsvermögen verlangen, das Abitur wird von vielen Kanzleien bevorzugt. Deutsch ist wichtig für Rechtschreibung und Textgestaltung, Mathematik für die Kostenrechnung nach RVG und GNotKG, dazu kommt Sozialkunde/Rechtskunde. Absolute Sorgfalt und Zuverlässigkeit bei der Fristenüberwachung sind unverzichtbar, ebenso Verschwiegenheit im Umgang mit sensiblen Mandantendaten. Kommunikationsstärke für den Mandantenkontakt sowie strukturiertes und selbstständiges Arbeiten runden das Profil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen Grundlagen der Bürokommunikation, Textverarbeitung mit juristischen Vorlagen, Einführung in das deutsche Rechtssystem sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts (BGB) im Vordergrund. Außerdem werden Aktenführung, Postbearbeitung und der Umgang mit Kanzleisoftware erlernt. Im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt die Vertiefung in Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Auszubildende lernen die Vergütungsabrechnung nach RVG und GNotKG, die Erstellung von Schriftsätzen und Urkunden sowie den Umgang mit dem beA und dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Im Notariat kommen Grundbuch-, Handels- und Gesellschaftsrecht hinzu. Gegenüber ähnlichen Büroberufen zeichnet sich diese Ausbildung durch den starken juristischen Fachanteil und die hohe Eigenverantwortung bei Fristen und Kostenabrechnungen aus.

Rechtskunde (Zivilrecht, Prozessrecht, Notarrecht)Rechnungswesen und VergütungsrechtTextgestaltung und KorrespondenzWirtschafts- und SozialkundeKanzleiorganisation und Datenverarbeitung

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt, etwa im Januar oder Februar, und prüft schriftlich in 120 Minuten Grundlagen der Büroorganisation, einfache Rechtskenntnisse und Textverarbeitung. Die Abschlussprüfung Teil 2 am Ende des dritten Lehrjahres gliedert sich in Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (schriftlich, 120 Minuten, 30 Prozent), Mandatsbearbeitung einschließlich Vergütungsrecht nach RVG und GNotKG (schriftlich, 120 Minuten, 30 Prozent), Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10 Prozent), eine praktische Arbeitsaufgabe zu Textgestaltung und Sachbearbeitung (90 Minuten, 20 Prozent) sowie ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss auf Basis der Arbeitsaufgabe von bis zu 15 Minuten (10 Prozent). Zum Bestehen müssen in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden, ein mangelhaftes Ergebnis in einem Bereich kann durch andere ausgeglichen werden, sofern kein Bereich ungenügend bewertet wird.

Prüfungsthemen

  • Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung
  • Vergütungsrecht nach RVG und GNotKG
  • Bürgerliches Recht (BGB, Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht)
  • Notarrecht und Urkundenwesen
  • Büroorganisation und Fristenmanagement
  • Elektronischer Rechtsverkehr (beA, EGVP)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung können Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte die Weiterbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt (IHK) absolvieren – die zentrale Aufstiegsqualifikation mit Fokus auf Personalführung, Kanzleimanagement und vertiefter Rechtsanwendung. Alternativ bieten sich Weiterbildungen zum Fachanwaltsgehilfen in Spezialgebieten wie Familienrecht oder Insolvenzrecht an. Mit Fachhochschulreife oder Abitur ist ein Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Business Administration möglich. Nach 5–10 Jahren Berufserfahrung sind Positionen als Kanzleimanager, Büroleiter oder Office Manager in größeren Kanzleien realistisch. Das Bruttomonatsgehalt steigt erfahrungsgemäß auf 2.800–3.800 EUR, in Großkanzleien oder als Rechtsfachwirt auf bis zu 4.500 EUR.

Bewerbungstipps

Die Bewerbung sollte 10 bis 12 Monate vor Ausbildungsbeginn im Herbst des Vorjahres eingereicht werden, der Start liegt meist zum 1. August oder 1. September. Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, letztes Schulzeugnis und gegebenenfalls Praktikumsbescheinigungen gehören in die Mappe. Im Vorstellungsgespräch werden häufig Fragen zur Motivation, zur Verschwiegenheitspflicht und zur Vorstellung des Kanzleialltags gestellt, einige Kanzleien und IHK-Bezirke führen zusätzlich Einstellungstests mit Deutsch- und Mathematikaufgaben sowie Allgemeinwissen zum Rechtssystem durch. Überzeugen können Bewerber durch fehlerfreie, sorgfältig gestaltete Bewerbungsunterlagen, was als direktes Eignungsmerkmal gewertet wird, nachgewiesenes Interesse an juristischen Themen etwa durch Praktika, Kommunikationsstärke und ein gepflegtes, seriöses Auftreten.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

In der Kanzlei überwachen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Fristen über das elektronische Anwaltspostfach beA, bereiten Schriftsätze und notarielle Urkunden vor und rechnen nach RVG und GNotKG ab. Die dreijährige BBiG-Ausbildung wird mit 620 bis 950 Euro vergütet, der Einstieg liegt bei rund 2.400 Euro.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter liegt bei etwa 620–950 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.400 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter?
Die duale Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter dauert regulär 3 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen in diesem Ausbildungsberuf?
Der Beruf gliedert sich in zwei Ausrichtungen: Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten ausschließlich in Rechtsanwaltskanzleien, Notarfachangestellte in Notariaten. Wer in einer kombinierten Kanzlei tätig ist, kann beide Bereiche kennenlernen und wird als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich je nach Ausbildungsstätte entsprechend.
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung?
Formal ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis bevorzugen die meisten Kanzleien und Notariate jedoch Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschule). Einige Ausbildungsbetriebe stellen auch Hauptschulabsolventen mit guten Noten ein, insbesondere in Deutsch und Mathematik. Gute Rechtschreibkenntnisse und ein sorgfältiger Arbeitsstil sind besonders wichtig.
In welchen Branchen und bei welchen Arbeitgebern kann man nach der Ausbildung arbeiten?
Typische Arbeitgeber sind Rechtsanwaltskanzleien, Notariate sowie kombinierte Anwalts- und Notarkanzleien. Darüber hinaus sind Rechtsanwaltsfachangestellte auch in Rechtsabteilungen größerer Unternehmen, bei Versicherungen oder in Verbänden tätig. In Städten mit hoher Kanzleidichte sind die Beschäftigungsaussichten besonders gut.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung kann man sich zum Rechtsfachwirt weiterbilden, was erweiterte Führungs- und Sachbearbeitungsaufgaben ermöglicht. Außerdem besteht die Möglichkeit, über den Erwerb der Fachhochschulreife oder mit entsprechender Berufserfahrung ein Studium der Rechtswissenschaften oder der Rechtsanwalts- und Notariatswesen-Fächer aufzunehmen. Einige Hochschulen bieten auch berufsbegleitende Studiengänge im Bereich Recht oder Wirtschaft an.

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