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Notarfachangestellter

Notarfachangestellte arbeiten in Notarkanzleien und unterstützen Notare bei der rechtssicheren Beurkundung von Verträgen, Testamenten und Grundstücksgeschäften. Der Beruf verbindet juristische Präzision mit Büroorganisation und direktem Mandantenkontakt. Er eignet sich für Menschen mit Interesse an Recht, Sprache und strukturiertem Arbeiten, die Verantwortung für rechtlich bindende Dokumente übernehmen möchten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

620–900 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2.300 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Notarfachangestellter?

Morgens beginnt der Arbeitstag in der Notarkanzlei mit der Bearbeitung der Eingangspost und E-Mails sowie der Vorbereitung anstehender Beurkundungstermine. Dazu gehört das Einholen von Grundbuchauszügen über das elektronische Grundbuchinformationssystem EGVP, das Anfragen von Betreuungs- und Erbscheinsunterlagen beim Nachlassgericht sowie das Zusammenstellen von Entwurfsunterlagen für Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Testamente in der Notarsoftware wie z. B. NoRa oder TriNotar. Nachmittags werden Beurkundungstermine begleitet: Die Urkundenentwürfe werden vorgelesen, Beteiligtenidentitäten über den Personalausweis geprüft und Unterschriften beglaubigt. Nach dem Termin erfolgt die Vollzugsbearbeitung: Eintragungsanträge beim Grundbuchamt einreichen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt anfordern und Vollzugsmitteilungen an alle Beteiligten versenden. Zudem werden Kostenrechnungen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erstellt und Fristen im Fristenkontrollbuch überwacht. Die Arbeit erfolgt eng mit dem Notar, Kollegen, Mandanten, Gerichten und Behörden zusammen.

Wo arbeitest du?

Notarfachangestellte arbeiten ausschließlich in Notarkanzleien, die in Deutschland als freiberufliche Amtspersonen tätig sind. Es gibt rund 6.900 Notare in Deutschland (Stand 2024), überwiegend in Einzelkanzleien oder kleinen Sozietäten. Regionale Schwerpunkte liegen in Ballungsräumen mit hoher Immobilienaktivität. Fachkräftemangel ist in der Notariatspraxis spürbar, besonders in ländlichen Regionen, was gute Beschäftigungsperspektiven bietet.

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum Notarfachangestellten wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss empfohlen, da der Beruf umfangreiche Rechts- und Sprachkenntnisse erfordert, das Abitur ist zwar nicht zwingend, wird aber bei vielen Kanzleien bevorzugt. Deutsch ist wichtig für das fehlerfreie Formulieren juristischer Texte, Mathematik für Kostenberechnungen nach GNotKG, gegebenenfalls auch Sozialkunde/Recht. Sorgfalt und Präzision beim Umgang mit rechtlich bindenden Dokumenten sind entscheidend, ebenso Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Ein freundliches, professionelles Auftreten gegenüber Mandanten in oft emotional bedeutsamen Lebenssituationen wie Erbschaft oder Immobilienkauf rundet das Profil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr werden die Grundlagen der Notariatspraxis vermittelt: Aufbau und Organisation einer Notarkanzlei, Grundlagen des bürgerlichen Rechts (BGB), Vertragsrecht, Grundzüge des Grundbuchrechts sowie die korrekte Erstellung einfacher Schriftstücke und Urkunden. Außerdem werden kaufmännische Grundlagen der Büroorganisation, Datenschutz nach DSGVO und der Umgang mit Notarsoftware eingeführt. Im zweiten und dritten Lehrjahr vertiefen Auszubildende das Immobilienkaufrecht (Grundstückskaufvertrag, Grundschuldbestellungen), Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbscheinsverfahren), Gesellschaftsrecht (GmbH-Gründung, Handelsregisteranmeldungen) sowie Familienrecht (Eheverträge, Adoptionen). Die Kostenberechnung nach GNotKG und das elektronische Urkundenarchiv ELRV werden praxisnah erlernt. Im Vergleich zu Rechtsanwaltsfachangestellten liegt der Schwerpunkt klar auf Beurkundungsverfahren und Registerrecht statt auf gerichtlicher Prozessführung.

Notarielles Berufs- und RechtswesenBürowirtschaft und TextverarbeitungRechnungswesen und KostenrechtWirtschafts- und Sozialkunde

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt, meist Ende November oder Anfang Dezember, und dient der Standortbestimmung. Sie besteht aus zwei schriftlichen Aufgabengebieten, Notarielles Berufs- und Rechtswesen sowie Bürowirtschaft, mit jeweils rund 60 Minuten Bearbeitungszeit. Die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres, im Frühjahr und Herbst, gliedert sich in Notarielle Fachkunde (schriftlich, 180 Minuten, 40 Prozent) mit Urkunden- und Vertragsrecht, Grundbuch, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, Bürowirtschaft und Kosten (schriftlich, 90 Minuten, 25 Prozent) mit GNotKG-Kostenberechnung und Buchführung, Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 15 Prozent) sowie eine praktische Prüfung mit Fachgespräch von rund 30 Minuten (20 Prozent), bei der eine praxisnahe Aufgabe aus dem Kanzleialltag bearbeitet wird. Zum Bestehen müssen in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte, also die Note ausreichend, erreicht werden, kein Bereich darf ungenügend sein.

Prüfungsthemen

  • Grundstücksrecht und Grundbuchverfahren
  • Erbrecht und Nachlassverfahren
  • Gesellschaftsrecht und Handelsregister
  • Beurkundungsrecht und Urkundenvorbereitung
  • Kostenberechnung nach GNotKG
  • Familien- und Vertragsrecht
  • Büroorganisation und Datenschutz

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich zum Notarfachwirt (IHK/BNotK) weiterzubilden, dem anerkannten Aufstiegsabschluss in der Notariatspraxis, der Führungsaufgaben wie Kanzleimanagement qualifiziert. Alternativ ermöglicht der Fachwirt für Büro- und Projektorganisation eine breitere kaufmännische Qualifikation. Studiengänge wie Rechtswissenschaften (Staatsexamen), Wirtschaftsrecht (B.A./LL.B.) oder Public Management eröffnen weitere akademische Wege. Nach 5–10 Jahren Berufserfahrung sind Positionen als leitende Notariatskraft, Kanzleimanagerin oder stellvertretende Büroleitung realistisch. Das Gehalt steigt von ca. 2.300 EUR brutto im Einstieg auf 3.200–4.000 EUR brutto bei langjähriger Erfahrung. Spezialisierungen in Immobilienrecht, Erbrecht oder Handelsregisterrecht erhöhen den Marktwert erheblich.

Aufstiegsfortbildung nach der Ausbildung

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn im August oder September eingereicht werden, also bereits ab Herbst der vorletzten Schulklasse. Ein individuelles Anschreiben mit Bezug auf den juristischen Schwerpunkt gehört in die Mappe, ergänzt um tabellarischen Lebenslauf, aktuelle Schulzeugnisse und gegebenenfalls Praktikumsnachweise. Im Vorstellungsgespräch werden Kenntnisse der Notaraufgaben, Rechtsbewusstsein und Diskretion geprüft, einige Kanzleien nutzen zusätzlich schriftliche Einstellungstests mit Rechtschreib-, Rechen- und Logikaufgaben. Besonders überzeugen Bewerber, die ein Praktikum in einer Notar- oder Anwaltskanzlei vorweisen können, fehlerfreie schriftliche Ausdrucksfähigkeit zeigen und nachweislich sorgfältig und strukturiert arbeiten. Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen wie Word und Outlook sind von Vorteil.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

In der Notarkanzlei bereiten Notarfachangestellte Beurkundungstermine vor, holen Grundbuchauszüge ein und erstellen Entwürfe für Kaufverträge oder Testamente. Nach Beurkundungen kümmern sie sich um Eintragungsanträge und Kostenrechnungen nach dem GNotKG. Die dreijährige Ausbildung nach BBiG wird mit 620 bis 900 Euro vergütet, der Einstieg liegt bei rund 2.300 Euro.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Notarfachangestellter in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Notarfachangestellter liegt bei etwa 620–900 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.300 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Notarfachangestellter?
Die duale Ausbildung zum Notarfachangestellter dauert regulär 3 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Gibt es Spezialisierungen im Beruf des Notarfachangestellten?
Eine formale Fachrichtung gibt es nicht, jedoch ergeben sich in der Praxis inhaltliche Schwerpunkte je nach Tätigkeitsfeld des Notariats, etwa Immobilienrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht. Notarfachangestellte können sich durch die Weiterbildung zum Notarfachwirt oder Notarfachassistenten weiter spezialisieren.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung zum Notarfachangestellten benötigt?
Rechtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Schulabschluss, in der Praxis stellen die meisten Notariate jedoch Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschule) oder Abitur ein. Aufgrund der anspruchsvollen juristischen Fachterminologie und der Schriftverkehrsaufgaben werden gute Deutschkenntnisse und ein Grundverständnis für rechtliche Zusammenhänge erwartet.
Bei welchen Arbeitgebern und in welchen Branchen arbeiten Notarfachangestellte?
Notarfachangestellte arbeiten ausschließlich in Notariaten, also in den Kanzleien von Notarinnen und Notaren. Diese sind als öffentliches Amt tätig und finden sich in Städten und größeren Gemeinden deutschlandweit. Eine Tätigkeit in anderen Rechtsberufen oder Behörden ist mit dieser Ausbildung allein nicht vorgesehen.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung kann die Weiterbildung zum geprüften Notarfachwirt (IHK) absolviert werden, die für leitende Aufgaben im Notariat qualifiziert. Mit entsprechender Hochschulzugangsberechtigung ist auch ein Studium der Rechtswissenschaften oder der Rechtspflege möglich. Einige Bundesländer ermöglichen zudem den Zugang zu einem Studium über die Begabtenprüfung.

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