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MeisterHandwerk & BauHwO

Tischlermeister

Der Tischlermeister ist eine handwerkliche Aufstiegsfortbildung, die Tischler zur Meisterin oder zum Meister qualifiziert. Sie befähigt zur Betriebsgründung, Betriebsleitung, Ausbildung von Lehrlingen und zur Übernahme von Führungsverantwortung im Tischlerhandwerk.

Aufbauend auf: Tischler

Dauer

12 Monate

oder 27 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

4.500–10.000 €

Gehalt danach

ab 3.200 €

nach Abschluss

Prüfung

Meisterprüfung

Was machst du als Tischlermeister?

Als Tischlermeister leitest du einen Tischlereibetrieb, verantwortest Personalführung, Ausbildung und Qualitätskontrolle. Du planst und kalkulierst komplexe Projekte, berätst Kunden, überwachst Fertigung und sicherst wirtschaftliche Rentabilität. Du kannst dich selbstständig machen oder Führungspositionen in etablierten Betrieben übernehmen.

Wo arbeitest du?

Tischlereien, Möbelunternehmen, Innenausstattungsfirmen, Architektur- und Designbüros, Möbelindustrie, Restaurierungswerkstätten, Raumausstattungsbetriebe, Baubetriebe mit Schreinerei sowie als Selbstständiger mit eigenem Betrieb.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Tischler oder Tischlerin und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Handwerk (oder fünf Jahre ohne Abschluss). Zulassung zur Meisterprüfung regeln die jeweiligen Handwerkskammern; oft ist ein Hauptschulabschluss erforderlich.

Was lernst du in der Fortbildung?

Du vertiefst dein Wissen in Entwurf, Konstruktion und Fertigung hochwertiger Möbel und Innenausbau, lernst moderne CAD-Technologie und digitale Fertigungsmethoden. Weitere Schwerpunkte sind Betriebswirtschaft, Personalführung, Ausbildereignung, Arbeitsschutz sowie Material- und Nachhaltigkeitsfragen.

Meisterprüfung & Abschluss

Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen: praktische Meisterprüfung (Gesellenarbeit), schriftliche Prüfung Betriebswirtschaft/Recht, schriftliche Prüfung Fachtheorie sowie Ausbildereignungsprüfung. Zuständig sind die Handwerkskammern (HWK).

Prüfungsthemen

  • Entwurf, Konstruktion und Anfertigung von Möbeln und Innenausbaulösungen
  • CNC-Technologie, CAD und digitale Fertigungsmethoden
  • Betriebswirtschaft, Kalkulation, Kostenmanagement und Personalführung
  • Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit und Holzwerkstoffe

Karriere nach der Fortbildung

Nach Abschluss kannst du deinen eigenen Betrieb gründen, wirst Betriebsleiter oder Geschäftsführer in Tischlereien, erlangst die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen, übernimmst Projektleitung bei komplexen Aufträgen oder spezialisierst dich auf Nischenbereiche wie Restaurierung oder Designmöbelbau.

Förderung

Tischlermeister gehören zu den förderfähigen Abschlüssen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); Darlehen und Zuschüsse durch Aufstiegs-BAföG sind möglich.

Ratgeber

Der Tischlermeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 12 Monate, in Teilzeit rund 27 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 4.500 bis 10.000 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Tischlermeister durchschnittlich zwischen 3.200 und 3.500 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Tischlermeisterprüfung ablegen zu dürfen?
In der Regel ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tischler oder Tischlerin sowie mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Handwerk erforderlich. Wer keinen anerkannten Berufsabschluss besitzt, kann mit mindestens fünf Jahren nachgewiesener Berufspraxis zur Prüfung zugelassen werden. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen regelt die jeweils zuständige Handwerkskammer; häufig wird zudem ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Tischlermeister-Ausbildung?
Die Fortbildung kann über das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten möglich, von denen ein Teil nicht zurückgezahlt werden muss. Darüber hinaus wird bei bestandener Prüfung ein weiterer Erlass des Darlehensanteils gewährt; die Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnet der Tischlermeister?
Mit dem Tischlermeister bist du berechtigt, einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen und als Betriebsinhaber oder Betriebsleiter tätig zu sein. Du erhältst außerdem die Ausbildereignung nach AEVO und darfst selbst Lehrlinge ausbilden. Darüber hinaus sind Positionen als Geschäftsführer, Projektleiter oder Spezialist in Nischenbereichen wie Restaurierung, Denkmalpflege oder Designmöbelbau möglich.
Berechtigt der Tischlermeister zum Hochschulstudium?
Ja, der Meisterabschluss im Handwerk wird in Deutschland bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, gleichwertig mit dem Abitur. Absolventinnen und Absolventen können damit ein Vollzeitstudium an Fachhochschulen und Universitäten aufnehmen, ohne zuvor eine schulische Hochschulreife erworben zu haben. Besonders naheliegende Studienfächer sind etwa Holztechnik, Interior Design oder Betriebswirtschaft.