Der Zahntechnikermeister ist eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk, die Zahntechniker zur eigenständigen Betriebsführung und zur Ausbildung von Fachkräften befähigt. Mit diesem Abschluss erhalten Sie umfassende Kompetenzen in Betriebswirtschaft, Personalführung und der Leitung eines zahntechnischen Labors.
Aufbauend auf: Zahntechniker
Dauer
7 Monate
oder 19 Mon. Teilzeit
Lehrgangskosten
9.200–11.800 €
Gehalt danach
ab 3.700 €
nach Abschluss
Prüfung
Meisterprüfung
Als Zahntechnikermeister führen Sie Ihr eigenes zahntechnisches Labor oder übernehmen Leitungsfunktionen in bestehenden Betrieben. Sie sind verantwortlich für die Qualitätskontrolle, die Betriebsorganisation, die Personalwirtschaft und die Ausbildung von Zahntechnikern. Darüber hinaus beraten Sie Zahnärzte und Patienten zu prothetischen Lösungen und innovativen Verfahren.
Zahntechnische Labore, Dentalunternehmen, Dentallaborketten, Zahnkliniken mit eigenen Laboren, Zahnarztpraxen mit angebundenem Labor, Dentalindustrie und Forschungseinrichtungen im Dentalbereich
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zahntechniker und in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Zahntechnik. Alternativ können Personen mit gleichwertigen Qualifikationen nach Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Sie vertiefen Ihr Fachwissen in zahntechnischen Techniken, CAD/CAM-Systemen und modernen Materialwissenschaften. Gleichzeitig erwerben Sie fundiertes Wissen in Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Personalmanagement, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist integriert, wodurch Sie berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden.
Die Meisterprüfung wird von den Handwerkskammern (HWK) durchgeführt und besteht aus vier Teilen: Meisterstück (Praxisarbeit), Fachwissen (schriftlich), Betriebswirtschaft/Recht/Arbeitsschutz (schriftlich) und Berufs- und Arbeitspädagogik (AdA-Prüfung, mündlich/schriftlich).
Prüfungsthemen
Nach Abschluss können Sie Ihr eigenes zahntechnisches Labor gründen und selbstständig tätig werden. Sie können Führungspositionen in Laboren oder Dentalunternehmen übernehmen, Auszubildende ausbilden und betreuen sowie als Qualitätskontrolleur und Innovationstreiber in der zahntechnischen Industrie tätig sein.
Absolventen können Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragen, das Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren teilweise oder vollständig erstattet sowie eine Unterhaltsvergütung während des Lehrgangs gewährt.
Ratgeber
Der Zahntechnikermeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 7 Monate, in Teilzeit rund 19 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 9.200 bis 11.800 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Zahntechnikermeister durchschnittlich zwischen 3.700 und 4.250 Euro brutto monatlich.
Orthopädietechnikermeister
Der Orthopädietechnikermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte befähigt, Orthopädietechnik-Betriebe zu leiten und auszubilden. Sie vermittelt umfassendes Wissen in Betriebsführung, Fertigungstechnik und Qualitätssicherung von Orthesen, Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln.
Steinmetz- und Steinbildhauermeister
Der Steinmetz- und Steinbildhauermeister ist eine handwerkliche Aufstiegsfortbildung, die Fachleute befähigt, Betriebe zu leiten und Mitarbeiter auszubilden. Sie vermittelt umfassendes Wissen in Gestaltung, Konstruktion, Materialbearbeitung und Betriebswirtschaft im Stein- und Bildhauerhandwerk.
Land- und Baumaschinenmechatronikermeister
Der Land- und Baumaschinenmechatronikermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte befähigt, Führungs- und Managementaufgaben in Betrieben der Landmaschinen- und Baumaschinen-Instandhaltung zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss darf der Meister einen Betrieb gründen und leiten sowie Lehrling ausbilden.
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Der Kraftfahrzeugtechnikermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte aus dem Kraftfahrzeughandwerk zur Führung von Betrieben und Werkstätten befähigt. Sie berechtigt zur Ausbildung von Lehrlingen und zur Gründung eines eigenen Betriebs im Kraftfahrzeuggewerbe.