Der Straßenbauermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte zur Leitung und eigenverantwortlichen Führung von Straßenbauprojekten befähigt. Nach erfolgreichem Abschluss darfst du Betriebe gründen, Mitarbeiter ausbilden und komplexe Straßenbauvorhaben leiten.
Aufbauend auf: Straßenbauer
Dauer
12 Monate
oder 22 Mon. Teilzeit
Lehrgangskosten
4.000–9.000 €
Gehalt danach
ab 4.100 €
nach Abschluss
Prüfung
Meisterprüfung
Als Straßenbauermeister leitest du Baustellen und Arbeitsteams, planst und koordinierst Straßenbauprojekte und verantwortest Qualitätssicherung sowie Termineinhaltung. Du übernimmst kaufmännische Aufgaben wie Kalkulation und Personalführung, stellst Ausbildungspläne auf und bildest Lehrlinge aus.
Straßenbaubetriebe, Tiefbauunternehmen, Kommunale Straßenmeistereien, Landesstraßenmeistereien, Autobahn-Gesellschaften, größere Baukonzerne mit Straßenbauabteilungen, öffentliche Auftraggeber und Bauverwaltungen
Bestandene Gesellenprüfung im Beruf Straßenbauer und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Gesellenbrief. Alternativ kann eine vergleichbare Berufsausbildung und längere Berufserfahrung (meist mindestens fünf Jahre) angerechnet werden. Abschluss wird von der Handwerkskammer geprüft.
Du erwirbst vertiefte Fachkenntnisse in Straßenkonstruktion, Vermessung, Bitumentechnik und modernen Bauverfahren. Parallel dazu erweiterst du dein Wissen in Betriebswirtschaft, Arbeitsvorbereitung, Sicherheitsmanagement, Kalkulation und rechtlichen Grundlagen des Handwerks.
Die Meisterprüfung wird von der Handwerkskammer durchgeführt und besteht aus vier Teilen: Fachpraxis (Straßenbauarbeiten und Vermessung), Fachtheorie (Bautechnik, Vermessung, Maschinenkunde), Betriebswirtschaft/Recht und Berufsausbildung. Die Prüfung dauert insgesamt etwa 15-20 Tage.
Prüfungsthemen
Nach Abschluss kannst du deinen eigenen Straßenbaubetrieb gründen und sind selbstständig tätig. Du erreichst Führungspositionen in größeren Bauunternehmen oder Bauverwaltungen. Mit der Meistereigenschaft erhältst du die Berechtigung, Auszubildende zu führen und auszubilden. Weitere Fortbildungen wie zum Diplom-Meister oder staatlich geprüften Techniker sind möglich.
Die Fortbildung zum Straßenbauermeister ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig. Anspruchsberechtigte erhalten Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Ratgeber
Der Straßenbauermeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO), die von der Handwerkskammer geprüft wird. Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 12 Monate, in Teilzeit rund 22 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 4.000 bis 9.000 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Straßenbauermeister durchschnittlich zwischen 4.100 und 5.400 Euro brutto monatlich.
Böttchermeister
Der Böttchermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte des Böttcherhandwerks zur Meisterprüfung und Betriebsleitung befähigt. Nach erfolgreichem Abschluss darfst du einen Handwerksbetrieb führen, Lehrlinge ausbilden und sind spezialisierte Kenntnisse in Holzbearbeitung, Fassbau und Baumaterial-Verarbeitung nachgewiesen.
Steinmetz- und Steinbildhauermeister
Der Steinmetz- und Steinbildhauermeister ist eine handwerkliche Aufstiegsfortbildung, die Fachleute befähigt, Betriebe zu leiten und Mitarbeiter auszubilden. Sie vermittelt umfassendes Wissen in Gestaltung, Konstruktion, Materialbearbeitung und Betriebswirtschaft im Stein- und Bildhauerhandwerk.
Land- und Baumaschinenmechatronikermeister
Der Land- und Baumaschinenmechatronikermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte befähigt, Führungs- und Managementaufgaben in Betrieben der Landmaschinen- und Baumaschinen-Instandhaltung zu übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss darf der Meister einen Betrieb gründen und leiten sowie Lehrling ausbilden.
Elektromaschinenbauermeister
Der Elektromaschinenbauermeister ist eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk, die Elektromaschinenbauer zur Übernahme von Führungsaufgaben und zur Selbstständigkeit qualifiziert. Mit diesem Abschluss erhalten Sie die Berechtigung, einen Betrieb zu gründen, zu leiten und Auszubildende auszubilden.