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Verwaltungsfachangestellter

Verwaltungsfachangestellte arbeiten in Behörden und öffentlichen Einrichtungen, bearbeiten Anträge, erlassen Bescheide und beraten Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsangelegenheiten. Der Beruf verbindet Rechtskenntnisse mit kaufmännischem Denken und direktem Bürger­kontakt. Er eignet sich für Menschen mit Interesse an öffentlichem Recht, strukturiertem Arbeiten und gesellschaftlichem Engagement.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

800–1.100 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2.800 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Verwaltungsfachangestellter?

Morgens starten Verwaltungsfachangestellte oft mit der Bearbeitung von Posteingängen – digital über Fachverfahren wie CivitasNet, SAP oder enaio sowie in Papierform. Anträge auf Wohngeld, Baugenehmigungen, Ummeldungen oder Sozialleistungen werden geprüft, Akten angelegt und Fristen überwacht. Am Schalter oder per Telefon beraten sie Bürgerinnen und Bürger, erklären Formulare und nehmen Anträge entgegen. Nachmittags werden Bescheide nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder spezialgesetzlichen Grundlagen (z. B. BauGB, SGB II) formuliert und versandt. Typische Beispielaufgaben: Berechnung eines Wohngeldanspruchs nach dem WoGG anhand von Einkommensnachweisen und Haushaltsgröße oder die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen einen Steuerbescheid inklusive Aktenvorlage an die zuständige Widerspruchsbehörde. Zusammengearbeitet wird mit Kolleginnen und Kollegen aus Fachabteilungen, Rechtsämtern und externen Stellen wie Sozialträgern oder dem Finanzamt.

Wo arbeitest du?

Verwaltungsfachangestellte arbeiten überwiegend in Kommunalverwaltungen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Landesbehörden, Bundesbehörden, kirchlichen Verwaltungen (evangelische und katholische Landeskirchen/Bistümer) sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Jobcentern, Standesämtern oder Bauordnungsämtern. Bekannte Arbeitgeber sind z. B. Stadtverwaltung München, Bezirksamt Hamburg oder Kreisverwaltung Rhein-Neckar. Im öffentlichen Dienst herrscht bundesweit Fachkräftemangel, besonders in kleineren Kommunen.

Voraussetzungen

Für diese Ausbildung wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss empfohlen, da anspruchsvolle Rechtskenntnisse und kaufmännisches Denken gefordert sind. Deutsch ist wichtig für präzisen Schriftverkehr und Bescheidformulierung, Mathematik für Haushalt und Berechnungen, dazu kommt Sozialkunde/Politik. Sorgfalt und Genauigkeit beim Anwenden von Vorschriften gehören zu den persönlichen Stärken, ebenso Kommunikationsfähigkeit für den Bürgerkontakt und Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten. Interesse an Recht, gesellschaftlichen Strukturen und dem öffentlichen Dienst rundet das passende Profil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen Grundlagen des öffentlichen Rechts im Mittelpunkt: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Grundzüge des BGB sowie kaufmännisches Rechnen, Haushaltswesen und Schriftverkehr nach DIN 5008. Außerdem werden Grundkenntnisse in Büroorganisation und elektronischer Aktenführung vermittelt. Im zweiten Lehrjahr vertiefen Auszubildende Verwaltungsverfahren (VwVfG), kommunales Haushaltsrecht (Doppik oder Kameralistik), Personalwesen sowie Sozialrecht (SGB). Im dritten Lehrjahr folgt die Spezialisierung je nach Fachrichtung – Kommunalverwaltung, allgemeine innere Verwaltung oder Kirchenverwaltung – mit Schwerpunkten in Ordnungsrecht, Stadtplanung oder Gemeindeabgaben. Im Vergleich zu Kaufleuten für Büromanagement liegt der Fokus stärker auf Rechtskunde, Bescheidtechnik und öffentlichem Haushaltsrecht statt auf privatwirtschaftlichen Prozessen.

Verwaltungsrecht und VerwaltungsverfahrenVerwaltungsbetriebswirtschaftPersonalwesenWirtschafts- und SozialkundeDeutsch/Kommunikation

IHK-Prüfung & Abschluss

Ende des zweiten Ausbildungsjahres, meist im April oder Mai, findet die Zwischenprüfung statt: schriftlich in zwei Aufgabenblöcken von je 90 Minuten zu Verwaltungsrecht sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Ergebnis fließt nicht in die Abschlussnote ein, dient aber als Standortbestimmung. Die Abschlussprüfung, die sogenannte Verwaltungsprüfung I, findet im dritten Lehrjahr statt, schriftlich im April/Mai und mündlich im Juni/Juli, mit den schriftlichen Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft (90 Minuten, 25 Prozent), Personalwesen (60 Minuten, 20 Prozent), Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (90 Minuten, 25 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent). Den Abschluss bildet eine praktische Fallaufgabe mit anschließendem Fachgespräch von rund 30 Minuten (20 Prozent). Zum Bestehen müssen im Gesamtergebnis mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden, kein Einzelbereich darf unter 30 Punkte fallen.

Prüfungsthemen

  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (VwVfG, Bescheidtechnik)
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft und kommunales Haushaltsrecht (Doppik/Kameralistik)
  • Personalwesen und Beamtenrecht (TVöD, BeamtStG)
  • Sozialrecht (SGB II, SGB XII, WoGG)
  • Kommunalrecht und Ordnungsrecht
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Praktische Fallaufgabe mit Fachgespräch

Karriere nach der Ausbildung

Direkt nach der Ausbildung ist eine Beschäftigung im gehobenen nichttechnischen Dienst möglich. Mit Berufserfahrung bietet sich die Verwaltungsprüfung II (Verwaltungsfachwirt IHK/Kommunaler Prüfungsverband) an, die Führungspositionen im mittleren und gehobenen Dienst öffnet. Wer studieren möchte, kann an Hochschulen für öffentliche Verwaltung (Bachelor of Arts in Public Management, z. B. HSPV NRW oder HS Kehl) einsteigen – oft mit verkürzter Studienzeit durch Anrechnung der Ausbildung. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Abteilungsleitung, Amtsleitung oder Sachgebietsleitung realistisch. Gehaltlich entwickeln sich Beschäftigte im TVöD-VKA von Entgeltgruppe E6 bis E9b; Beamtenlaufbahn bis A10/A11 möglich.

Aufstiegsfortbildung nach der Ausbildung

Bewerbungstipps

Da viele Behörden bereits ab Oktober oder November des Vorjahres ausschreiben, sollten Bewerbungen 12 bis 18 Monate vor dem meist zum 1. September liegenden Ausbildungsstart eingereicht werden. Ein Anschreiben mit Bezug auf das Gemeinwohl und konkrete Tätigkeiten der Behörde gehört in die Mappe, dazu tabellarischer Lebenslauf, aktuelles Schulzeugnis und gegebenenfalls Praktikumsnachweise, viele Behörden und Kommunen nutzen dafür Online-Bewerbungsportale wie Interamt.de. Eignungstests umfassen häufig Rechtschreibung, Textverständnis, Mathematik und logisches Denken. Im Vorstellungsgespräch werden Kenntnisse über die Behörde, die Motivation für den öffentlichen Dienst und der Umgang mit Konfliktsituationen im Bürgerkontakt abgefragt. Punkten lässt sich mit Kenntnissen aktueller kommunalpolitischer Themen, ehrenamtlichem Engagement und nachgewiesener Sorgfalt.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

Anträge prüfen, Bescheide formulieren, Bürger beraten: So lässt sich der Alltag von Verwaltungsfachangestellten zusammenfassen, die etwa Wohngeld- oder Baugenehmigungsanträge bearbeiten und Bescheide nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder Fachgesetzen wie dem SGB II erstellen. Auch Widerspruchsverfahren gehören dazu. Die dreijährige BBiG-Ausbildung wird mit 800 bis 1.100 Euro vergütet, der Einstieg danach liegt bei etwa 2.800 Euro.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Verwaltungsfachangestellter in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Verwaltungsfachangestellter liegt bei etwa 800–1.100 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.800 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellter?
Die duale Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellter dauert regulär 3 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Welche Fachrichtungen gibt es bei der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten?
Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Fachrichtungen: Bundes- und Landesverwaltung, kommunale Verwaltung sowie Kirchenverwaltung (evangelisch oder katholisch). Je nach Fachrichtung unterscheiden sich die Ausbildungsinhalte und die zuständigen Prüfungsstellen, etwa Verwaltungsschulen oder Kirchen statt der IHK.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten benötigt?
Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, in der Praxis stellen die meisten Behörden und Verwaltungen jedoch überwiegend Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss) oder Abitur ein. Bewerber mit Hauptschulabschluss haben deutlich geringere Chancen, werden aber vereinzelt berücksichtigt.
Bei welchen Arbeitgebern und in welchen Branchen kann man als Verwaltungsfachangestellter arbeiten?
Typische Arbeitgeber sind Kommunalverwaltungen (Stadtämter, Landratsämter), Bundes- und Landesbehörden, Finanzämter sowie Kirchen. Einsatzbereiche sind unter anderem Einwohnermeldeämter, Sozialämter, Personalstellen und Ordnungsämter. Der öffentliche Dienst bietet dabei in der Regel sichere und tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten bestehen nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung sind Weiterbildungen zum Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirt möglich, die zu höheren Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst führen. Über den zweiten Bildungsweg oder mit Fachhochschulreife ist auch ein Studium, etwa in Public Administration oder Rechtswissenschaften, möglich. Einige Bundesländer bieten zudem berufsbegleitende Aufstiegsfortbildungen für den gehobenen Dienst an.

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