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Justizfachangestellter

Justizfachangestellte arbeiten in Gerichten und Staatsanwaltschaften und halten den Justizbetrieb am Laufen. Sie bearbeiten Akten, fertigen Protokolle bei Verhandlungen an und erteilen Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger. Der Beruf eignet sich für Menschen mit ausgeprägtem Ordnungssinn, Interesse am Rechtssystem und der Fähigkeit, auch in stressigen Situationen präzise zu arbeiten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

900–1.100 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2.750 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Justizfachangestellter?

Der Arbeitsalltag findet überwiegend in Gerichtskanzleien und Geschäftsstellen von Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften statt. Morgens werden eingehende Post und Schriftsätze gesichtet, registriert und den zuständigen Richtern oder Staatsanwälten zugeleitet. Akten werden in der Verwaltungssoftware web.sta oder ForumSTAR gepflegt, Fristen überwacht und Zustellungen veranlasst. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen: Ladungen an Zeugen, Angeklagte und Anwälte werden erstellt und verschickt, Sitzungstage koordiniert. Nachmittags sitzen Justizfachangestellte häufig als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Gerichtssaal und führen das Sitzungsprotokoll – handschriftlich oder per Diktat. Sie beglaubigen Abschriften, berechnen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und stellen Vollstreckungstitel aus. Im direkten Bürgerkontakt geben sie Auskünfte zu Verfahrensständen und Akteneinsicht.

Wo arbeitest du?

Justizfachangestellte sind ausschließlich im öffentlichen Dienst der Länder tätig. Arbeitgeber sind Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte und Staatsanwaltschaften. Die Justizministerien der 16 Bundesländer sind für Ausbildung und Einstellung zuständig. Fachkräftemangel ist spürbar: In vielen Bundesländern werden deutlich mehr Stellen ausgeschrieben als beworben, die Übernahmequote nach der Ausbildung liegt bundesweit bei über 90 %.

Voraussetzungen

Für diesen Beruf wird mindestens ein guter Realschulabschluss empfohlen, da die Ausbildungsinhalte umfangreiches juristisches Lernmaterial und präzises schriftliches Ausdrucksvermögen verlangen. Deutsch ist wichtig für fehlerfreies Formulieren und Protokollführung, dazu kommen Sozialkunde/Politik für das Verständnis staatlicher Strukturen sowie Mathematik für die Kostenberechnung. Absolute Genauigkeit und Sorgfalt beim Umgang mit Akten und Fristen sind unverzichtbar, ebenso Diskretion im Umgang mit sensiblen Verfahrensdaten. Belastbarkeit bei emotionalen Situationen, etwa in Strafverfahren oder Familiensachen, sowie ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern runden das Profil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen die Grundlagen der deutschen Gerichtsorganisation im Vordergrund: Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Zuständigkeiten von Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie Einführung in das Zivilprozessrecht (ZPO) und Strafprozessrecht (StPO). Zudem werden Schreibtechnik, Aktenführung und der Umgang mit Justiz-Fachanwendungen wie ForumSTAR geübt. Im zweiten Lehrjahr vertiefen Auszubildende die Kostenberechnung nach GKG und GNotKG, lernen Zwangsvollstreckungsverfahren kennen und bearbeiten erste selbstständige Aufgaben in der Geschäftsstelle. Das dritte Lehrjahr umfasst Spezialbereiche wie Familiensachen, Nachlasssachen, Betreuungsverfahren und Insolvenzrecht sowie die Protokollführung in Hauptverhandlungen. Anders als bei Verwaltungsfachangestellten liegt der Schwerpunkt klar auf dem Verfahrensrecht und dem gerichtlichen Kanzleibetrieb.

Rechtskunde (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Vollstreckungsrecht)Gerichtliches Rechnungswesen und KostenrechtBüromanagement und InformationsverarbeitungWirtschafts- und SozialkundeDeutsch/Kommunikation

IHK-Prüfung & Abschluss

Die Zwischenprüfung findet zur Mitte des zweiten Lehrjahres, etwa zum 18. Monat, statt und überprüft schriftlich in einer 120-minütigen Klausur die Grundlagen des Verfahrensrechts sowie die Aktenkunde. Die Abschlussprüfung selbst gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich werden vier Bereiche geprüft: Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (90 Minuten, 30 Prozent), Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (90 Minuten, 25 Prozent), Bearbeitung von Rechtsfällen aus weiteren Rechtsgebieten (90 Minuten, 25 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent). Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer fallbezogenen Arbeitsaufgabe mit einer realitätsnahen Kanzleiaufgabe, ergänzt durch ein Fachgespräch von bis zu 20 Minuten, zusammen mit 10 Prozent gewichtet. Zum Bestehen müssen alle Prüfungsbereiche mindestens mit ausreichend, also 50 Punkten, bewertet sein, ein Bereich darf mangelhaft ausfallen, sofern er durch andere Bereiche ausgeglichen wird.

Prüfungsthemen

  • Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (ZPO)
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (StPO, OWiG)
  • Gerichtskostenrecht (GKG, GNotKG)
  • Familien-, Nachlasse- und Betreuungsverfahren
  • Grundlagen des Insolvenzrechts
  • Aktenführung und Fristenkontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich zum Justizfachwirt weiterzuqualifizieren – eine Fortbildungsprüfung nach BBiG, die für den mittleren Justizdienst qualifiziert und Führungsaufgaben in der Geschäftsstelle ermöglicht. Mit dem Abitur oder über einen Aufstiegslehrgang ist der Zugang zum gehobenen Justizdienst als Rechtspfleger (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Bachelor of Laws, 3 Jahre) möglich. Rechtspfleger übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in der Zwangsversteigerung, Betreuung oder im Grundbuchwesen. Gehaltlich startet man nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst nach TVöD/TV-L Entgeltgruppe 6 (ca. 2.700–2.900 € brutto), als Justizfachwirt in EG 8 (ca. 3.100–3.400 €) und als Rechtspfleger im gehobenen Dienst (A 9–A 11, ca. 3.500–4.200 €).

Bewerbungstipps

Beim zuständigen Landgericht oder dem Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes sollten Bewerbungen 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn, meist September oder Oktober, eingehen. Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Schulzeugnisse der letzten zwei Jahre und gegebenenfalls Praktikumsnachweise gehören in die Mappe. Viele Länder schalten das Bewerbungsportal online, wobei Einstellungstests Rechtschreibung, Textverständnis, logisches Denken und Grundrechenarten prüfen. Im Vorstellungsgespräch werden die Motivation für den Staatsdienst, Kenntnisse der Gerichtsorganisation und Situationsfragen zur Diskretion gestellt. Besonders überzeugend sind Bewerber, die ein Praktikum bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft vorweisen können, fehlerfreie schriftliche Ausdrucksweise demonstrieren und echtes Interesse am Rechtssystem zeigen.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

Justizfachangestellte registrieren eingehende Post, überwachen Fristen und führen als Urkundsbeamte im Gerichtssaal das Sitzungsprotokoll. Sie beglaubigen Abschriften, berechnen Kosten nach GKG und GNotKG und geben Bürgern Auskunft zum Verfahrensstand. Die dreijährige BBiG-Ausbildung wird mit 900 bis 1.100 Euro vergütet, der Einstieg liegt bei rund 2.750 Euro.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Justizfachangestellter in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Justizfachangestellter liegt bei etwa 900–1.100 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.750 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Justizfachangestellter?
Die duale Ausbildung zum Justizfachangestellter dauert regulär 3 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen bei Justizfachangestellten?
Der Beruf ist nicht in offizielle Fachrichtungen unterteilt, jedoch arbeiten Justizfachangestellte je nach Einsatzbereich in unterschiedlichen Gerichtsarten wie Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften. In der Praxis entstehen dadurch Schwerpunkte in Zivil-, Straf- oder Familiensachen, die den Arbeitsalltag deutlich prägen.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung zum Justizfachangestellten benötigt?
Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, in der Praxis stellen die Einstellungsbehörden jedoch überwiegend Bewerber mit mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss) oder Abitur ein. Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens im öffentlichen Dienst sind die Anforderungen faktisch höher als in vielen privatwirtschaftlichen Ausbildungsberufen.
Bei welchen Arbeitgebern und in welchen Bereichen arbeiten Justizfachangestellte?
Justizfachangestellte sind ausschließlich im öffentlichen Dienst beschäftigt, konkret bei Gerichten aller Instanzen (Amts-, Land-, Oberlandes- und Bundesgerichte) sowie bei Staatsanwaltschaften und Notariaten. Der Ausbildungsbetrieb ist stets eine Landesjustizbehörde, da die Justiz in Deutschland Ländersache ist.
Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung können Justizfachangestellte die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt ablegen oder über den zweiten Bildungsweg ein Studium aufnehmen, etwa in Rechtswissenschaften oder Public Management. Innerhalb der Justiz sind Beförderungen in höhere Laufbahngruppen möglich, sofern entsprechende Qualifikationen erworben werden.

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