Der Brunnenbauermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung für qualifizierte Brunnenbauer, die Führungsaufgaben und Betriebsverantwortung übernehmen möchten. Die Fortbildung vermittelt tiefgehendes Fachkönnen in Brunnenbau, Betriebsführung und befähigt zur Ausbildung von Lehrlingen sowie zur Selbstständigkeit.
Aufbauend auf: Brunnenbauer
Dauer
12 Monate
oder 30 Mon. Teilzeit
Lehrgangskosten
600–3.000 €
Gehalt danach
ab 4.100 €
nach Abschluss
Prüfung
Meisterprüfung
Als Brunnenbauermeister leitest du Brunnenbau-Projekte und koordinierst Arbeitsabläufe auf Baustellen. Du führst ein Brunnenbauerhandwerk betrieb oder arbeitest in leitender Position und verantwortest Qualität, Einhaltung von Normen sowie die kaufmännische Seite. Zusätzlich bildest du Fachkräfte aus und sorgst für sichere Arbeitsbedingungen bei Bohr- und Brunnenbauprojekten.
Brunnenbaubetriebe, Spezialtiefbauunternehmen, Wasser- und Energieversorgungsunternehmen, Bohrunternehmen für Wasser- und Energiegewinnung, Grundwasser-Erschließungsunternehmen, sowie eigene Betriebsgründungen im Brunnenbaugewerbe
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Brunnenbauer sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in diesem Handwerk. Alternativ können auch nachgewiesene vergleichbare Fachkenntnisse anerkannt werden. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.
Du vertiefst dein Wissen in Bohrtechnologien, Brunnenkonstruktion, Rohrbrunnen-, Schacht- und Spülbohrbau. Weitere Schwerpunkte sind Wassererschließung, Grundwasserhydrogeologie, Qualitätssicherung von Brunnenbauarbeiten, kaufmännische Betriebsführung, Personalmanagement, Betriebskalkulation und rechtliche Anforderungen im Brunnenbau.
Die Meisterprüfung wird von der zuständigen Handwerkskammer durchgeführt und besteht aus vier Teilen: (1) Praktische Prüfung (Brunnenbauarbeiten), (2) Fachliche Prüfung (Brunnenbautechnik und -planung), (3) Kaufmännisch-rechtliche Prüfung (Betriebsführung und Unternehmensmanagement) und (4) Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (AEVO zur Ausbilderberechtigung).
Prüfungsthemen
Nach Abschluss kannst du einen eigenen Brunnenbaubetrieb gründen oder führen. Die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen ist enthalten. Karrierewege führen in Betriebsführung, Bauleitung sowie in technische oder kaufmännische Leitungspositionen bei größeren Brunnenbau- und Spezialtiefbauunternehmen.
Die Fortbildung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Meister-BAföG) förderfähig. Mit diesem können Lehrgangsgebühren und Prüfungskosten bis zu 70% und Lebenshaltungskosten bis zu 934 Euro monatlich unterstützt werden.
Ratgeber
Der Brunnenbauermeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 12 Monate, in Teilzeit rund 30 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 600 bis 3.000 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Brunnenbauermeister durchschnittlich zwischen 4.100 und 5.400 Euro brutto monatlich.
Feinwerkmechanikermeister
Der Feinwerkmechanikermeister ist eine handwerkliche Aufstiegsfortbildung, die Fachkräfte zur Leitung von Betrieben oder Betriebsteilen qualifiziert. Sie befähigt zur Ausbildung von Lehrlingen und zur Gründung eines eigenen Handwerksbetriebs im Feinwerkmechanikerhandwerk.
Friseurmeister
Der Friseurmeister ist eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk, die Friseure zur Betriebsführung, Ausbildung von Lehrlingen und Unternehmertätigkeit befähigt. Nach bestandener Meisterprüfung darfst du einen Friseurbetrieb gründen und leiten sowie Auszubildende ausbilden.
Raumausstattermeister
Der Raumausstattermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte aus dem Raumausstatterhandwerk befähigt, Betriebe zu leiten und auszubilden. Sie vermittelt umfassendes Wissen in Betriebsführung, technischen Fertigkeiten und Personalmanagement für gehobene Positionen in der Raumgestaltungsbranche.
Konditormeister
Der Konditormeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachleute befähigt, Konditorei-Betriebe zu leiten und auszubilden. Mit diesem Abschluss erwerben Sie die erforderliche Berechtigung zur Gründung eines eigenen Unternehmens und zur Ausbildung von Lehrlingen in der Konditorei.