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MeisterHandwerk & BauHwO

Friseurmeister

Der Friseurmeister ist eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk, die Friseure zur Betriebsführung, Ausbildung von Lehrlingen und Unternehmertätigkeit befähigt. Nach bestandener Meisterprüfung darfst du einen Friseurbetrieb gründen und leiten sowie Auszubildende ausbilden.

Aufbauend auf: Friseur

Dauer

4 Monate

oder 9 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

3.600–6.500 €

Gehalt danach

ab 2.200 €

nach Abschluss

Prüfung

Meisterprüfung

Was machst du als Friseurmeister?

Als Friseurmeister leitest du einen Friseurbetrieb, übernimmst Personalverantwortung und Kundenberatung auf höchstem Niveau. Du entwickelst neue Frisurtrends, managst Betriebsabläufe, Hygiene- und Sicherheitsstandards und bildest Friseurlehrlinge aus. Du bist verantwortlich für Qualitätskontrolle, Kundengewinnung und die wirtschaftliche Rentabilität des Salons.

Wo arbeitest du?

Friseursalons, Haarpflegestudios, Beauty-Zentren, Kosmetikinstitute, Wellness-Hotels, Theater- und Filmproduktionen, Freizeitparks, Krankenhäuser (Pflegefriseur), Unternehmensberatungen für Friseurbranche oder als selbstständiger Saloninhaber

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung zum Friseur, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf (bei verkürzter Ausbildung: 2 Jahre Erfahrung). Alternativ ist eine gleichwertige berufliche Qualifikation möglich. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.

Was lernst du in der Fortbildung?

Du vertiefst spezialisierte Friseurkenntnisse in Schnitt-, Farb- und Stylingtechniken sowie in modernem Haarpflege-Management. Parallel erwirbst du kaufmännisches Wissen zu Betriebswirtschaft, Kalkulation, Personalwesen, Marketing und Kosmetikchemie. Du lernst pädagogische Grundlagen zur Ausbildung von Lehrlingen und erhältst Unterricht in Arbeitsrecht, Hygiene und Sicherheit.

Meisterprüfung & Abschluss

Die Meisterprüfung wird von der zuständigen Handwerkskammer durchgeführt und besteht aus vier Prüfungsteilen: Teil I und II sind praktisch-theoretische Fachprüfungen (Schneiden, Färben, Stylen), Teil III ist eine schriftliche Prüfung zu Fachkunde/Betriebswirtschaft, Teil IV sind Wirtschaft und Recht sowie Ausbildereignungsprüfung (AdA).

Prüfungsthemen

  • Fachkompetenz Haarschnitt und Formgebung (praktisch-theoretisch)
  • Fachkompetenz Haarfärben und Coloration (praktisch-theoretisch)
  • Betriebswirtschaft, Kalkulation, Personalwesen und Salon-Management (schriftlich)
  • Arbeits- und Tarifrecht, Hygiene, Sicherheit und Ausbildereignung

Karriere nach der Fortbildung

Nach dem Meisterabschluss kannst du deinen eigenen Friseursalon gründen und als Unternehmer arbeiten, Filialen aufbauen oder eine Salonkette leiten. Du erhältst die Berechtigung, Lehrlingszubildende auszubilden. Karrierewege führen in Positionen als Salonleiter, Abteilungsleiter in größeren Betrieben, Fachlehrer an Berufsschulen oder als anerkannter Meister in Verbänden und Innungen.

Förderung

Die Meisterfortbildung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFFÖRG, ehemals Meister-BAföG) förderfähig. Es werden bis zu 75 Prozent der Lehrgangsgebühren und Prüfungskosten erstattet, zuzüglich Bedarfszuschuss und zinsgünstiger Darlehen für den Lebensunterhalt.

Ratgeber

Der Friseurmeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 4 Monate, in Teilzeit rund 9 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 3.600 bis 6.500 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Friseurmeister durchschnittlich zwischen 2.200 und 2.560 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Friseurmeister-Ausbildung erfüllen?
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Friseur sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fach. Bei verkürzter Ausbildung genügen 2 Jahre Berufserfahrung. Alternativ kann eine gleichwertige berufliche Qualifikation anerkannt werden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.
Gibt es finanzielle Förderung für die Friseurmeister-Fortbildung?
Ja, die Fortbildung wird über das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Dabei können bis zu 15.000 Euro der Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst werden, ein Teil davon als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zusätzlich besteht nach bestandener Prüfung ein Erlass von 50 Prozent des verbleibenden Darlehensteils.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnet der Friseurmeisterabschluss?
Mit dem Meistertitel kannst du einen eigenen Friseursalon gründen, Filialen aufbauen oder eine Salonkette leiten. Darüber hinaus erhältst du die Ausbildungsberechtigung und kannst Lehrlinge ausbilden. Karrierewege führen auch in Positionen als Salonleiter oder Abteilungsleiter in größeren Betrieben.
Berechtigt der Friseurmeister zum Studium an einer Hochschule?
Ja, der Meisterabschluss gilt in allen Bundesländern als Hochschulzugangsberechtigung und ermöglicht ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten. Damit kann beispielsweise ein Studium in Betriebswirtschaft, Kosmetik- oder Designstudiengängen aufgenommen werden. Einige Hochschulen bieten zudem spezielle Beratung und Anrechnungsmöglichkeiten für Meisterqualifikationen an.

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