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FachwirtWirtschaft & VerwaltungIHK Frankfurt, eigene Rechtsverordnung ab 01.04.2025, §54 BBiG

Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK)

Der Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK) wird seit 01.04.2025 durch eine eigene Rechtsverordnung der IHK Frankfurt am Main geregelt.

Aufbauend auf: Mediengestalter Digital und Print

Dauer

Teilzeit

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK)?

Du erkennst Marktpotenziale fuer Medienprodukte, entwickelst Vertriebsstrategien und betreust betriebliche Aus- und Weiterbildung.

Wo arbeitest du?

Verlage, Medienagenturen, Medienunternehmen

Was lernst du in der Fortbildung?

Du lernst Marktanalyse und Marktpotenziale für Medienprodukte zu erkennen, Vertriebsstrategien für Medienprodukte zu entwickeln und Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Handlungsbereiche nach § 13 MFBAProMediaFPrV).

Fachwirtprüfung & Abschluss

Prüfungsthemen

  • Marktanalyse und Marktpotenziale
  • Vertriebsstrategien für Medienprodukte
  • Handlungsspezifischer Prüfungsteil
  • Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Karriere nach der Fortbildung

Nach der Fortbildung übernimmst du Vertriebs- oder Marketingleitung bei Verlagen und Medienunternehmen oder wirkst an der betrieblichen Ausbildung mit.

Ratgeber

Der Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK) wird seit 01.04.2025 durch eine eigene Rechtsverordnung der IHK Frankfurt am Main (MFBAProMediaFPrV) geregelt.

Häufige Fragen

Was macht ein Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb?
Er erkennt Marktpotenziale für Medienprodukte, entwickelt Vertriebsstrategien und betreut die betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Seit wann gilt die aktuelle Rechtsgrundlage?
Seit dem 1. April 2025, geregelt durch eine eigene Rechtsverordnung der IHK Frankfurt am Main.
Welche Ausbildung baut darauf auf?
In der Regel eine Ausbildung als Mediengestalter/-in Digital und Print oder eine vergleichbare kaufmännische Medienausbildung.