🧭AG
AusbildungsberufeWeiterbildungBerufs-CheckRatgeber★ Merkliste
← Alle Weiterbildungen
FachwirtWirtschaft & VerwaltungBBiG §53,54

Steuerfachwirt

Der Steuerfachwirt (IHK) ist eine Aufstiegsfortbildung für Steuerfachangestellte und befähigt zu gehobenen Positionen in Steuerkanzleien, Finanzbehörden und der Unternehmensberatung. Mit diesem Fachwirt erhalten Absolventen erweiterte Kompetenzen in Steuerberatung, Betriebswirtschaft und Personalführung sowie die Berechtigung zur Ausbildung von Fachkräften.

Aufbauend auf: Steuerfachangestellter

Dauer

2 Monate

oder 12 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

1.500–4.200 €

Gehalt danach

ab 3.300 €

nach Abschluss

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Steuerfachwirt?

Als Steuerfachwirt übernimmst du Aufgaben der Betriebsprüfung, Steuerplanung und Unternehmensberatung mit erhöhter Eigenverantwortung. Du betreust Mandanten bei komplexeren Steuerfällen, führst möglicherweise ein Team von Steuerfachangestellten, übernimmst Projektverantwortung und kannst in Steuerkanzleien, Finanzämtern oder größeren Unternehmen tätig sein. Deine Expertise erstreckt sich auf nationale und grundlegende internationale Steuerberatung.

Wo arbeitest du?

Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfungskanzleien, Finanzbehörden und Finanzämter, größere Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe mit interner Steuerverwaltung, Unternehmensberatungen, Banken und Versicherungen, Verbände und Kammern

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellter oder vergleichbare Tätigkeit in der Steuerwirtschaft erforderlich; üblicherweise mindestens 2 Jahre Berufspraxis nach Ausbildungsende. Bei fachverwandten Berufen oder mit Hochschulabschluss können die Anforderungen reduziert sein. Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen IHK.

Was lernst du in der Fortbildung?

Du vertiefst dein Wissen in Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer sowie in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen. Die Fortbildung vermittelt dir Kenntnisse in Personalmanagement, Kanzleiführung, IT-Einsatz und vermögensverwaltung sowie Grundlagen der Beratung und Kommunikation mit Mandanten. Du lernst, rechtliche und steuerliche Probleme selbstständig zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.

Fachwirtprüfung & Abschluss

Die IHK-Fachwirtprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungsteilen in den Fächern Betriebswirtschaft, Steuern, Rechnungswesen und Recht sowie einer mündlichen Prüfung (Präsentation und Kolloquium). Bestanden ist die Prüfung, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Prüfungsthemen

  • Einkommensteuer und Einkommensteuerberatung
  • Betriebstätte, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kirchensteuer
  • Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern
  • Vermögensbesteuerung, Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Rechnungswesen und Betriebswirtschaft
  • Personalwirtschaft und Unternehmensführung
  • Beratung und Kommunikation

Karriere nach der Fortbildung

Nach Abschluss eröffnen sich Positionen als Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion, Betriebsleiter einer Steuerkanzlei oder Referent in größeren Finanzbehörden. Du kannst eine Steuerkanzlei mitgründen oder übernehmen, wirst durch die Ausbilderberechtigung berechtigt, Auszubildende zu betreuen, und hast Aufstiegschancen zu weiteren Spezialisierungen oder zum Steuerberater (mit zusätzlichen Prüfungen).

Förderung

Absolventen können unter bestimmten Bedingungen Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragen, das Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren teilweise bis vollständig abdeckt sowie Unterhaltsbeihilfe leistet.

Ratgeber

Der Steuerfachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, §§ 53, 54). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 2 Monate, in Teilzeit rund 12 Monate; die Lehrgangskosten liegen zwischen 1.500 und 4.200 Euro. Nach bestandener Prüfung verdienen Steuerfachwirte durchschnittlich zwischen 3.300 und 4.200 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Fortbildung zum Steuerfachwirt erfüllen?
Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellter sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach Ausbildungsende. Wer einen fachverwandten Beruf erlernt hat oder einen Hochschulabschluss mit einschlägiger Tätigkeit in der Steuerwirtschaft vorweisen kann, kann unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen regeln die zuständigen Steuerberaterkammern.
Kann die Fortbildung zum Steuerfachwirt gefördert werden?
Ja, die Fortbildung ist über das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig. Teilnehmer können einen Maßnahmenbeitrag von bis zu 15.000 Euro erhalten, wovon ein Teil als Zuschuss gewährt wird und der Rest als zinsgünstiges Darlehen. Nähere Informationen und Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnen sich nach dem Abschluss als Steuerfachwirt?
Mit dem Abschluss qualifizieren sich Steuerfachwirte für Leitungspositionen wie Sachbearbeiter mit Führungsverantwortung, Betriebsleiter einer Steuerkanzlei oder Referent in Finanzbehörden und Unternehmensabteilungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Steuerkanzlei mitzugründen oder zu übernehmen. Durch die im Rahmen der Fortbildung erwerbbare Ausbildereignung (AEVO) sind Steuerfachwirte zudem berechtigt, selbst Auszubildende zu betreuen.
Ermöglicht der Abschluss als Steuerfachwirt den Zugang zu einem Hochschulstudium?
Ja, Inhaber eines IHK-Fachwirt-Abschlusses erhalten in allen Bundesländern eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, die ein Studium an Fachhochschulen und in vielen Fällen auch an Universitäten ermöglicht. Einige Hochschulen erkennen die Fortbildung zudem als Studienleistung an und erlauben eine verkürzte Studiendauer in betriebswirtschaftlich oder steuerrechtlich ausgerichteten Studiengängen. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und Hochschule.