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Fachpraktiker für Bürokommunikation

Der Fachpraktiker für Bürokommunikation ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG, der speziell für Menschen mit besonderem Förderbedarf konzipiert wurde. Er vermittelt praxisorientierte Bürokenntnisse in den Bereichen Textverarbeitung, Datenverwaltung, Postbearbeitung und Kundenkorrespondenz. Im Gegensatz zum Kaufmann für Büromanagement sind die Inhalte etwas vereinfacht strukturiert, aber dennoch vollwertig und betrieblich anerkannt. Dieser Beruf eignet sich besonders für Menschen, die organisiert, zuverlässig und kommunikativ sind und eine solide Grundlage im kaufmännischen Bürobereich aufbauen möchten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Azubi-Gehalt

650–950 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 2.200 €

nach der Ausbildung

Prüfung

Fachpraktiker-Prüfung

Was machst du als Fachpraktiker für Bürokommunikation?

Ein typischer Arbeitstag beginnt meist mit dem Sichten und Sortieren der Eingangspost – analog wie digital. Anschließend werden E-Mails bearbeitet, Antwortschreiben in Microsoft Word oder Outlook formuliert und Dateien im firmeneigenen Dokumentenmanagementsystem abgelegt. Vormittags stehen häufig Aufgaben wie das Pflegen von Kundendaten in Excel oder ERP-Systemen wie SAP an. Auch das Vorbereiten von Besprechungen – Raumreservierung, Einladungen, Protokollführung – gehört zum Alltag. Nachmittags werden oft Rechnungen geprüft, einfache Buchungsvorgänge dokumentiert oder Formulare für Kollegen aus anderen Abteilungen ausgefüllt. Man arbeitet eng mit Sachbearbeitern, Buchhaltung und der Sekretariatsleitung zusammen. Der Arbeitsplatz ist in der Regel ein Büro mit festem Arbeitsrechner, Telefon und Scanner. Telefongespräche mit Kunden oder Lieferanten werden höflich und professionell geführt. Die Arbeit ist strukturiert, termingebunden und erfordert genaues Arbeiten.

Wo arbeitest du?

Fachpraktiker für Bürokommunikation arbeiten in nahezu allen Branchen: öffentliche Verwaltung (Stadtämter, Jobcenter), Wohlfahrtsverbände wie AWO oder Caritas, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Versicherungsunternehmen, mittelständische Produktions- und Handelsunternehmen sowie Bildungseinrichtungen. Besonders häufig bilden gemeinnützige Träger und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus. Der Arbeitsmarkt zeigt eine solide Nachfrage, da Bürokräfte in fast jedem Unternehmen benötigt werden.

Voraussetzungen

Diese Ausbildung richtet sich nach §66 BBiG ausdrücklich an Menschen mit Lernbesonderheiten oder Behinderungen, weshalb mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein Förderschulabschluss empfohlen wird. Wichtig sind gute Grundkenntnisse in Deutsch, also Rechtschreibung und Grammatik, sowie in Mathematik mit Grundrechenarten und Prozentrechnung. Eine sorgfältige, strukturierte Arbeitsweise und Freude am Umgang mit Computern und Bürotechnik sollten vorhanden sein, ebenso Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Kommunikationsfreude und Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten runden das Anforderungsprofil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im ersten Lehrjahr stehen die Grundlagen im Vordergrund: Textverarbeitung mit Microsoft Word (Briefe nach DIN 5008), Grundlagen der Bürokommunikation, Postbearbeitung, Ablageorganisation sowie einfache Tabellenkalkulation mit Excel. Außerdem wird kaufmännisches Rechnen und der Umgang mit Bürogeräten wie Scanner und Drucker vermittelt. Im zweiten Lehrjahr kommen Themen wie Datenschutz (DSGVO-Grundlagen), Telefon- und Schriftverkehr, einfache Buchführungsgrundlagen und das Bearbeiten von Bestellvorgängen hinzu. Betriebliche Abläufe werden komplexer nachvollzogen. Im dritten Lehrjahr werden alle Bereiche vertieft: Projektorganisation, Protokollführung, Präsentationserstellung und selbstständiges Bearbeiten von Büroprojekten. Der Berufsschulunterricht umfasst Fächer wie Büroprozesse, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Deutsch/Kommunikation. Im Vergleich zum Kaufmann für Büromanagement entfallen tiefgehende steuerrechtliche und personalwirtschaftliche Inhalte.

Büroprozesse und BürokommunikationWirtschafts- und GeschäftsprozesseDeutsch/Kommunikation

Fachpraktiker-Prüfung & Abschluss

Die zuständige IHK nimmt die Abschlussprüfung zweiteilig ab. Prüfungsteil 1 findet nach etwa 18 Monaten, zur Mitte des zweiten Lehrjahres, statt und prüft Grundlagen der Büroprozesse sowie der Textverarbeitung mit einer schriftlichen Aufgabe von rund 60 bis 90 Minuten zu Textgestaltung und Informationsverarbeitung. Prüfungsteil 2 folgt am Ende der Ausbildung nach 36 Monaten und gliedert sich in eine praktische Aufgabe von etwa 90 Minuten, bei der ein vollständiger Bürovorgang wie Briefgestaltung, Datenbankabfrage und Ablage bearbeitet wird, einen schriftlichen Teil zu Bürokommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde von jeweils rund 60 Minuten und ein abschließendes Fachgespräch von etwa 15 Minuten, in dem der eigene Lösungsweg erläutert wird. Für das Bestehen ist in jedem Prüfungsbereich mindestens die Note ausreichend, also 50 Prozent der Punkte, erforderlich. Teil 1 fließt mit 40 Prozent, Teil 2 mit 60 Prozent in die Gesamtnote ein.

Prüfungsthemen

  • Schriftverkehr und Dokumentenbearbeitung
  • Datenverwaltung und Archivierung
  • Büroorganisation und Geschäftsabläufe
  • Kommunikation und Kundenbetreuung
  • Bedienung von Office-Anwendungen und Bürotechnik

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation bieten sich mehrere Wege. Eine Externenprüfung zum Kaufmann für Büromanagement ist nach einigen Jahren Berufserfahrung möglich und öffnet weitere Türen. Darauf aufbauend kann der Geprüfte Fachwirt für Büro- und Projektorganisation (IHK) angestrebt werden – eine bundesweit anerkannte Weiterbildung. Auch der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen passt, wenn man in entsprechenden Einrichtungen arbeitet. Nach 5–10 Jahren Berufserfahrung sind Positionen wie Teamassistenz, Sachbearbeitung oder Büroleitung realistisch. Das Gehalt entwickelt sich dann auf 2.600–3.200 €/Monat brutto. Ein berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik ist ebenfalls möglich.

Bewerbungstipps

Bewerbungen sollten 9 bis 12 Monate vor Ausbildungsstart eingereicht werden, idealerweise im Herbst für einen Beginn im nächsten August oder September. Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, letztes Schulzeugnis und eventuelle Praktikumsnachweise gehören in die Mappe. Im Vorstellungsgespräch wird besonders auf Ausdrucksfähigkeit, Ordnungssinn und die Motivation für Büroarbeit geachtet, manche Betriebe führen zudem einen einfachen Eignungstest mit Rechtschreib- und Rechenaufgaben durch. Besonders überzeugen Bewerber, die Praktikumserfahrung im Büro vorweisen können, pünktlich erscheinen und ihre Stärken ruhig und klar formulieren. Offenheit über eigene Einschränkungen ist bei dieser Ausbildung nach §66 BBiG ausdrücklich erwünscht und wirkt sich nicht nachteilig aus.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

Im Mittelpunkt der Tätigkeit als Fachpraktiker für Bürokommunikation stehen das Sichten und Bearbeiten von Post und E-Mails, das Pflegen von Kundendaten in Excel oder SAP sowie das organisatorische Vorbereiten von Besprechungen. Die dreijährige Ausbildung nach § 66 BBiG wird mit 650 bis 950 Euro vergütet, Berufseinsteiger verdienen anschließend rund 2.200 Euro monatlich. Der Arbeitsplatz ist in der Regel ein Büro mit festem Arbeitsrechner und Telefon.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Fachpraktiker für Bürokommunikation in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Fachpraktiker für Bürokommunikation liegt bei etwa 650–950 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.200 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation?
Die duale Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation dauert regulär 3 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen beim Fachpraktiker für Bürokommunikation?
Der Ausbildungsberuf ist nicht in offizielle Fachrichtungen unterteilt, kann aber je nach Ausbildungsbetrieb unterschiedliche Schwerpunkte haben, etwa Sekretariatsaufgaben, Datenverarbeitung oder Kundenkorrespondenz. Da es sich um eine Rehabilitationsausbildung nach § 66 BBiG handelt, wird der Ausbildungsplan individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst.
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an den Schulabschluss. Die Ausbildung richtet sich nach § 66 BBiG an Menschen mit anerkannter Behinderung, weshalb auch ein Förderschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss ausreichend sein kann. Die Eignung wird individuell durch den Ausbildungsbetrieb und gegebenenfalls die Berufsberatung der Agentur für Arbeit festgestellt.
In welchen Branchen und bei welchen Arbeitgebern kann man als Fachpraktiker für Bürokommunikation arbeiten?
Absolventen arbeiten in Büros und Verwaltungsbereichen unterschiedlichster Branchen, etwa in öffentlichen Behörden, gemeinnützigen Organisationen, Sozialbetrieben sowie in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Viele Ausbildungsplätze werden von Berufsbildungswerken, Inklusionsbetrieben oder anderen auf Rehabilitation spezialisierten Einrichtungen angeboten.
Welche Weiterbildungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach dieser Ausbildung?
Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, durch Nachqualifizierung den regulären Abschluss als Kaufmann/-frau für Büromanagement anzustreben, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Weiterhin können Zusatzqualifikationen in der Büroorganisation oder IT erworben werden. Ein Studium ist grundsätzlich möglich, wenn der entsprechende Schulabschluss nachgeholt wird.

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