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Fluggerätelektroniker

Früher: Elektroniker für Fluggeräte

Elektroniker für Fluggeräte installieren, warten und reparieren elektrische und elektronische Systeme an Luftfahrzeugen wie Verkehrsflugzeugen, Hubschraubern oder militärischen Jets. Der Beruf verbindet hochpräzise Elektronik mit strenger Luftfahrtregulierung und höchsten Sicherheitsstandards nach EASA und Luftfahrtbehörden. Er eignet sich für technisch begeisterte Menschen mit ausgeprägtem Qualitätsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

Ausbildungsdauer

3.5 Jahre

Azubi-Gehalt

700–1.050 €

pro Monat

Einstiegsgehalt

ab 3.000 €

nach der Ausbildung

Prüfung

IHK-Abschluss

Was machst du als Fluggerätelektroniker?

Morgens beginnt der Arbeitstag mit der Übernahme von Aufträgen aus dem Maintenance-Management-System (z. B. Lufthansa Technik AMOS oder SAP) und der Sichtung des Technischen Logbuchs des Luftfahrzeugs. Dann werden elektrische Systeme wie Avionik-Baugruppen, Navigationssysteme (ILS, VOR, GPS), Autopiloten, Kabinenbeleuchtung oder Triebwerkssteuerungen (FADEC) nach Wartungsvorschriften (AMM – Aircraft Maintenance Manual) geprüft und gewartet. Dabei kommen Multimeter, Oszilloskope, Avionik-Teststationen sowie spezielle Prüfadapter zum Einsatz. Nachmittags werden Kabelbäume gecrimpt oder gelötet, fehlerhafte LRU-Module (Line Replaceable Units) ausgetauscht und Funktionsprüfungen gemäß BITE (Built-In Test Equipment) durchgeführt. Alle Arbeiten werden lückenlos in der technischen Dokumentation erfasst und von lizenzierten EASA-Part-66-Freigabetechnikern abgezeichnet. Man arbeitet eng mit Avionik-Technikern, Luftfahrzeugmechanikern und Qualitätssicherung zusammen – in Hangars, Wartungsdocks oder an der Flugzeugtreppe draußen auf dem Vorfeld.

Wo arbeitest du?

Elektroniker für Fluggeräte arbeiten vorwiegend in der gewerblichen Luftfahrtindustrie: bei MRO-Unternehmen wie Lufthansa Technik, Airbus Helicopters, MTU Maintenance oder SR Technics. Weitere Arbeitgeber sind Flugzeughersteller (Airbus, DIEHL Aviation), die Bundeswehr (militärische Luftfahrt) sowie spezialisierte Avionik-Werkstätten. Der Fachkräftemangel in der Luftfahrttechnik ist ausgeprägt – qualifizierte Fachkräfte mit EASA-Lizenz sind bundesweit sehr gefragt.

Voraussetzungen

Empfohlen wird mindestens die Mittlere Reife, da die Ausbildung hohe Anforderungen in Mathematik mit Trigonometrie und Vektorrechnung, Physik mit Elektrizitätslehre sowie Englisch für die technische Dokumentation stellt; viele Betriebe, insbesondere Lufthansa Technik oder Airbus, bevorzugen sogar Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur. Sorgfalt und Genauigkeit im Umgang mit sicherheitsrelevanten Systemen sowie technisches Verständnis sind unerlässlich. Die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst sowie Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein runden das Anforderungsprofil ab.

Was lernst du in der Ausbildung?

Im 1. Lehrjahr werden elektrotechnische Grundlagen vermittelt: Gleich- und Wechselstromtechnik, Schaltkreisanalyse, Löten nach Luftfahrtnorm (EN 4854), Lesen von Schaltplänen und Arbeiten mit Handwerkzeug und Messtechnik. Grundlagen der Arbeitssicherheit sowie Qualitätssicherungs- und Dokumentationspflichten nach EASA-Vorschriften werden eingeführt. Im 2. Lehrjahr folgt die Vertiefung: Digitalelektronik, Mikrocontroller, Bussysteme (ARINC 429, CAN-Bus), Hydraulik- und Drucksystemsensorik sowie Grundlagen der Avionik. Im 3. Lehrjahr spezialisiert man sich auf Flugzeugnavigation, Kommunikationssysteme, Triebwerksüberwachungselektronik und Flugsteuerungssysteme. Im Vergleich zur allgemeinen Elektronikerausbildung liegt der Fokus eindeutig auf luftfahrtspezifischen Normen (EASA Part 145, DGUV), AMM-Vorschriften und der nachvollziehbaren Dokumentation sicherheitsrelevanter Arbeiten.

Elektrotechnik und MesstechnikAvionik und FlugzeugsystemeTechnische Kommunikation und DokumentationEnglisch (Luftfahrttechnik)Wirtschafts- und Sozialkunde

IHK-Prüfung & Abschluss

Teil 1, die Zwischenprüfung, findet gegen Ende des zweiten Lehrjahres statt, in der Regel im März oder April: elektrotechnische Grundkenntnisse werden schriftlich in 120 Minuten geprüft, dazu kommt eine 60-minütige praktische Aufgabe zur Fehlersuche und Messung an einer elektrischen Baugruppe. Die Abschlussprüfung, Teil 2, gliedert sich in die Arbeitsaufgabe als praktische Prüfung - Fehlerdiagnose, Instandsetzung und Funktionsprüfung eines Avioniksystems inklusive Dokumentation, rund sechs Stunden (50 Prozent) -, Systemanalyse und Instandhaltung schriftlich (120 Minuten, 20 Prozent), Fluggerätesysteme schriftlich (90 Minuten, 15 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich (60 Minuten, 15 Prozent). In jedem Bereich sind mindestens 30 von 100 Punkten nötig, der Gesamtdurchschnitt muss mindestens 50 Punkte erreichen; an die Arbeitsaufgabe schließt sich ein 15-minütiges Fachgespräch an, in dem die getroffenen Entscheidungen hinterfragt werden.

Prüfungsthemen

  • Elektrotechnik und Schaltungsanalyse (Gleich-/Wechselstrom, Messtechnik)
  • Avionik-Systeme (Navigation, Kommunikation, Autopilot, FADEC)
  • Fehlerdiagnose und Instandsetzung von LRU-Baugruppen
  • Technische Dokumentation nach AMM und EASA-Vorschriften
  • Bussysteme und Digitalelektronik (ARINC 429, CAN-Bus)
  • Qualitätssicherung und Luftfahrtrecht (EASA Part 145/66)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Karriere nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung ist der Einstieg als Avionik-Techniker in einem MRO-Betrieb (Maintenance, Repair, Overhaul) möglich. Mit Berufserfahrung kann die EASA-Part-66-Lizenz (Kategorie B1 oder B2) erworben werden, die eigenständige Freigaben von Luftfahrzeugen erlaubt – verbunden mit deutlichem Gehaltssprung. Weiterbildungsmöglichkeiten: Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Elektrotechnik, Industriemeister Elektrotechnik (IHK), Studium Luft- und Raumfahrttechnik (B.Eng./M.Eng.) oder Wirtschaftsingenieurwesen. Nach 5–10 Jahren sind Positionen als Schichtführer, Qualitätssicherungsinspektor, Lead Technician oder Ausbilder erreichbar. Gehalt mit EASA-Lizenz: 3.800–5.500 EUR brutto/Monat. Spezialisierungen in Avionik, Kabinenelektronik, Triebwerkssystemtechnik oder Drohnentechnik sind zukunftsträchtig.

Aufstiegsfortbildung nach der Ausbildung

Bewerbungstipps

Weil Großunternehmen wie Lufthansa Technik oder Airbus lange Auswahlprozesse haben, sollten Bewerbungen 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Die Mappe sollte Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, die letzten beiden Schulzeugnisse und gegebenenfalls Praktikumsnachweise aus dem technischen Bereich enthalten. Der Auswahlprozess umfasst häufig einen schriftlichen Einstellungstest zu Mathematik, Physik, Logik und Englisch, ein technisches Praktikum oder Assessment Center sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch. Überzeugen können Bewerber mit Kenntnissen in Elektronik, etwa aus Hobby-Projekten oder Arduino, Englischkenntnissen für technische Dokumentation sowie nachgewiesener Sorgfalt und Zuverlässigkeit - Interesse an der Luftfahrt und Grundkenntnisse der EASA-Regularien hinterlassen einen starken Eindruck.

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Mehr Tipps: Bewerbung für die Ausbildung schreiben →

Ratgeber

Zwischen Hangar und Vorfeld prüfen und warten Fluggerätelektroniker Avionik-Baugruppen, Navigationssysteme, Autopiloten und Triebwerkssteuerungen nach den Vorgaben des Aircraft Maintenance Manual und tauschen defekte LRU-Module aus. Die 3,5-jährige Ausbildung nach BBiG wird mit 700 bis 1.050 Euro vergütet, nach dem Abschluss liegt das Einstiegsgehalt bei rund 3.000 Euro monatlich. Alle Arbeiten werden von lizenzierten EASA-Part-66-Technikern abgezeichnet.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man als Fluggerätelektroniker in der Ausbildung?
Das Ausbildungsgehalt als Fluggerätelektroniker liegt bei etwa 700–1.050 Euro pro Monat. Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 3.000 Euro monatlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fluggerätelektroniker?
Die duale Ausbildung zum Fluggerätelektroniker dauert regulär 3.5 Jahre. In dieser Zeit wechselst du zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Gibt es beim Elektroniker für Fluggeräte verschiedene Fachrichtungen oder Spezialisierungen?
Der Ausbildungsberuf Elektroniker für Fluggeräte ist bereits eine eigenständige Spezialisierung innerhalb der Elektroberufe und auf die Luft- und Raumfahrttechnik ausgerichtet. Im Verlauf der Ausbildung oder im Berufsleben können weitere Spezialisierungen in Bereichen wie Avioniksysteme, Triebwerkselektronik oder Bordelektronik erfolgen. Betriebsinterne Qualifizierungen und Herstellerzertifizierungen, etwa nach EASA Part-66, sind in der Praxis üblich.
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung zum Elektroniker für Fluggeräte?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, jedoch bevorzugen die meisten Betriebe Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss oder Abitur. Aufgrund der technischen Anforderungen in der Luft- und Raumfahrttechnik sind gute Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch von Vorteil. Ein Hauptschulabschluss reicht formal aus, ist in der Praxis aber selten ausreichend für eine Zusage.
In welchen Branchen und bei welchen Arbeitgebern kann man als Elektroniker für Fluggeräte arbeiten?
Elektroniker für Fluggeräte arbeiten vor allem bei Flugzeugherstellern wie Airbus, bei Triebwerksbauern wie MTU oder Rolls-Royce sowie bei der Bundeswehr und der Luftwaffe. Weitere Arbeitgeber sind Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen (MRO-Betriebe), Fluggesellschaften mit eigenen Technikbereichen sowie Raumfahrtunternehmen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind geografisch auf Standorte der Luft- und Raumfahrtindustrie konzentriert, etwa Hamburg, München oder Bremen.
Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung können Elektroniker für Fluggeräte die Meisterprüfung im Elektrohandwerk ablegen oder sich zum staatlich geprüften Techniker in der Fachrichtung Elektrotechnik weiterqualifizieren. Mit der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung ist auch ein Studium in Luft- und Raumfahrttechnik, Elektrotechnik oder Avionik möglich. In der Praxis ist zudem die Lizenzprüfung nach EASA Part-66 (Aircraft Maintenance Licence) ein wichtiger Karriereschritt für die selbstständige Freigabe von Luftfahrzeugen.

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