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Leasingfachwirt

Der Leasingfachwirt ist eine bundeseinheitlich geregelte Aufstiegsfortbildung (ca. 2 Jahre, rund 510 Stunden) fuer die Leasingbranche.

Aufbauend auf: Bankkaufmann

Dauer

24 Monate

Vollzeit

Lehrgangskosten

3.500–4.500 €

Gehalt danach

ab 2.900 €

nach Abschluss

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Leasingfachwirt?

Du uebernimmst die Beschaffung und Finanzierung von Leasingvertraegen fuer Fahrzeuge, Immobilien oder Maschinen, pruefst die Bonitaet von Kunden und entwickelst passende Leasingmodelle.

Wo arbeitest du?

Leasinggesellschaften, Banken, Kreditinstitute

Was lernst du in der Fortbildung?

Die Prüfung gliedert sich in einen wirtschaftszweigübergreifenden Teil (allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse) und einen wirtschaftszweigspezifischen Teil zu Leasingverträgen, Bonitätsprüfung und Investitions-/Finanzierungsfragen.

Fachwirtprüfung & Abschluss

Prüfungsthemen

  • Wirtschaftszweigübergreifender Teil
  • Wirtschaftszweigspezifischer Teil: Leasingverträge
  • Bonitätsprüfung und Finanzierung
  • Investitionsrechnung

Karriere nach der Fortbildung

Nach der Fortbildung übernimmst du verantwortungsvolle Aufgaben in Investitions- und Finanzabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Kreditinstituten.

Ratgeber

Nach dem Abschluss als Leasingfachwirt übernimmst du Beschaffung und Finanzierung von Leasingverträgen für Fahrzeuge, Immobilien oder Maschinen und prüfst die Bonität von Kunden. Die Fortbildung nach einer Bundesverordnung dauert in Vollzeit rund 24 Monate und kostet zwischen 3.500 und 4.500 Euro. Das Gehalt danach liegt bei etwa 2.900 Euro monatlich.

Häufige Fragen

Was kostet die Fortbildung zum Leasingfachwirt?
Die Lehrgangskosten liegen typischerweise zwischen 3.500 und 4.500 Euro.
Was macht ein Leasingfachwirt?
Er übernimmt die Beschaffung und Finanzierung von Leasingverträgen für Fahrzeuge, Immobilien oder Maschinen und prüft die Bonität von Kunden.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
In einen wirtschaftszweigübergreifenden und einen wirtschaftszweigspezifischen Teil zu Leasingverträgen und Finanzierung.
Welche Rechtsgrundlage regelt die Fortbildung?
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Leasingfachwirt vom 30.11.1995, zuletzt geändert 2019.