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FachwirtWirtschaft & VerwaltungLandesverordnung NRW KI-generiert

Krankenkassenfachwirt

Der Krankenkassenfachwirt ist eine landesrechtliche Fortbildungsverordnung (NRW) fuer Fuehrungsaufgaben bei gesetzlichen Krankenkassen.

Aufbauend auf: Sozialversicherungsfachangestellter

Dauer

18 Monate

Teilzeit

Gehalt danach

ab 3.800 €

nach Abschluss

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Krankenkassenfachwirt?

Du betreust und beraetst Kunden bei Krankenkassen und uebernimmst haeufig Fuehrungspositionen sowie Aufgaben im Marketing oder Finanzcontrolling.

Wo arbeitest du?

Gesetzliche Krankenkassen

Was lernst du in der Fortbildung?

Du lernst Versicherungs- und Beitragsrecht (u.a. Beitragsberechnung, Familienversicherung), Leistungsrecht (u.a. Krankenbehandlung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) sowie fachübergreifende Inhalte wie Betriebswirtschaft, Marketing und Vertrieb.

Fachwirtprüfung & Abschluss

Prüfungsthemen

  • Versicherungs- und Beitragsrecht
  • Leistungsrecht
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Marketing
  • Verwaltungsverfahren und Datenschutz

Karriere nach der Fortbildung

Nach der Fortbildung übernimmst du Führungspositionen oder Aufgaben im Marketing und Finanzcontrolling bei gesetzlichen Krankenkassen.

Ratgeber

Mit dem Abschluss als Krankenkassenfachwirt betreust und berätst du Kunden bei Krankenkassen und übernimmst häufig Führungspositionen im Marketing oder Finanzcontrolling. Die Fortbildung nach einer Landesverordnung NRW dauert in Teilzeit rund 18 Monate. Nach Abschluss liegt das Gehalt bei etwa 3.800 Euro monatlich.

Häufige Fragen

Welche Themenfelder umfasst die Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt?
Versicherungs- und Beitragsrecht, Leistungsrecht sowie fachübergreifende Inhalte wie Betriebswirtschaft und Marketing.
Was macht ein Krankenkassenfachwirt?
Er betreut und berät Kunden bei Krankenkassen und übernimmt häufig Führungspositionen sowie Aufgaben im Marketing oder Finanzcontrolling.
Welche Rechtsgrundlage regelt die Fortbildung?
Die Verordnung zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin/zum Krankenkassenfachwirt (FPVO-KKFW), Landesrecht NRW.