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Glasbläser- und Glasapparatebauermeister

Der Glasbläser- und Glasapparatebauermeister ist eine Handwerksmeister-Fortbildung, die Fachkräfte auf Leitungs- und Führungsaufgaben in der Glasbearbeitung vorbereitet. Sie befähigt zur Betriebsführung, Ausbildung von Lehrlingen und zur Selbstständigkeit im Handwerk.

Dauer

12 Monate

oder 24 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

3.500–7.500 €

Gehalt danach

ab 3.300 €

nach Abschluss

Prüfung

Meisterprüfung

Was machst du als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister?

Als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister leitest du Betriebe oder Abteilungen in der Herstellung und Bearbeitung von Glasprodukten und Glasapparaten. Du bist verantwortlich für Personalführung, Qualitätssicherung, technische Innovationen und die Ausbildung von Fachkräften. Du planst Produktionsprozesse, optimierst Arbeitsabläufe und stellst die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sicher.

Wo arbeitest du?

Glasbläsereien, Glashütten, Betriebe der Laborglastechnik, Unternehmen der Glaskünstlerei, medizinische und pharmazeutische Glasapparatebauer, Betriebe der industriellen Glasbearbeitung, Kunstglasmanufakturen, Restaurierungs- und Denkmalschutzfirmen im Glasbereich, sowie eigene Handwerksbetriebe als Meister.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Glasbläser und Glasapparatebauer oder vergleichbarer Beruf sowie mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Handwerk. Alternativ werden andere Abschlüsse mit entsprechend längerer Berufserfahrung anerkannt. Hauptschulabschluss oder Gleichwertigkeit ist erforderlich.

Was lernst du in der Fortbildung?

Die Fortbildung vermittelt tiefgreifendes Fachwissen in Glasformgebung, Glastechnologie und Apparatebau sowie spezialisierte Techniken des Glasbläserns. Du lernst Betriebsführung, Personalmanagement, Kostenrechnung, Arbeitsrecht und Unternehmensorganisation. Zusätzlich werden Ausbildungsmethoden, Arbeitssicherheit und Umweltschutz im Handwerk vermittelt.

Meisterprüfung & Abschluss

Die Meisterprüfung wird von der Handwerkskammer durchgeführt und besteht aus vier Teilen: Teil I behandelt fachpraktische Aufgaben (Glasbläserarbeiten), Teil II theoretische Fachkenntnisse, Teil III Betriebsführung und Betriebswirtschaft, Teil IV Ausbildungsfähigkeit. Die praktische Prüfung dauert ca. 3-5 Tage.

Prüfungsthemen

  • Glastechnologie und Werkstoffkunde
  • Glasbläsertechniken und Formgebungsverfahren
  • Apparatebau und Laborglaskonstruktion
  • Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
  • Arbeitsrecht und Personalmanagement
  • Ausbildungspädagogik
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Umweltschutz in der Glasherstellung

Karriere nach der Fortbildung

Nach Abschluss kannst du einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen und bist damit zur Selbstständigkeit berechtigt. Du erhältst die Ausbilderberechtigung und kannst Lehrlinge ausbilden. In größeren Unternehmen eröffnen sich Positionen als Schichtleiter, Betriebsleiter oder Produktionsleiter. Die Meisterqualifikation eröffnet dir Wege in spezialisierte Bereiche wie Laborglastechnik oder Kunstglasherstellung.

Förderung

Die Fortbildung ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFFG, ehem. Meister-BAföG). Zudem können Arbeitsagenturen und Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse leisten.

Ratgeber

Der Glasbläser- und Glasapparatebauermeister ist eine Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Der Vollzeitlehrgang dauert etwa 12 Monate, in Teilzeit rund 24 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 3.500 bis 7.500 Euro. Nach bestandener Meisterprüfung verdienen Glasbläser- und Glasapparatebauermeister durchschnittlich zwischen 3.300 und 4.200 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Meisterprüfung im Glasbläser- und Glasapparatebauhandwerk ablegen zu können?
Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Glasbläser und Glasapparatebauer oder in einem vergleichbaren Beruf sowie mindestens drei Jahre Berufspraxis im Handwerk. Alternativ können auch andere Berufsabschlüsse anerkannt werden, wenn eine entsprechend längere Berufserfahrung nachgewiesen wird. Zusätzlich ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich.
Gibt es finanzielle Förderung für die Meisterausbildung zum Glasbläser- und Glasapparatebauermeister?
Ja, die Fortbildung kann über das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten möglich, der Rest kann als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Die Förderung ist einkommensunabhängig und gilt unabhängig vom Alter der Antragstellenden.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnen sich nach dem Abschluss als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister?
Mit dem Meistertitel bist du berechtigt, einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen sowie Auszubildende selbstständig auszubilden. In größeren Unternehmen qualifiziert der Abschluss für Führungspositionen wie Schichtleiter, Betriebsleiter oder Produktionsleiter. Damit verbinden sich sowohl unternehmerische Selbstständigkeit als auch attraktive Angestelltenpositionen mit Leitungsverantwortung.
Kann ich mit dem Glasbläser- und Glasapparatebauermeister ein Studium aufnehmen?
Ja, der Meisterabschluss gilt in allen Bundesländern als Hochschulzugangsberechtigung und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung. Damit ist der Meistertitel dem Abitur formal gleichgestellt. Besonders relevant sind Studiengänge im Bereich Ingenieurwesen, Materialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen oder Betriebswirtschaft.

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