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FachwirtWirtschaft & VerwaltungBBiG §53,54

Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Früher: Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen

Der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen ist eine IHK-Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte aus Gesundheits- und Sozialberufen. Sie qualifiziert für Führungs- und Managementaufgaben in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und eröffnet Karrierewege in Leitungspositionen.

Dauer

3 Monate

oder 13 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

2.200–7.980 €

Gehalt danach

ab 3.400 €

nach Abschluss

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen?

Als Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen überst du Führungs- und Managementtätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren oder Sozialeinrichtungen aus. Du bist verantwortlich für Personalmanagement, Qualitätssicherung, Budgetplanung und die strategische Betriebsführung. Du leitest Teams, koordinierst Projekte und sorgst für die Einhaltung von Qualitäts- und Hygienestandards sowie rechtlichen Vorgaben.

Wo arbeitest du?

Krankenhäuser und Kliniken, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Behindertenwerkstätten, Rehabilitationszentren, Behinderteneinrichtungen, Sozialverbände, Krankenkassen, Gesundheitszentren und Wellnesseinrichtungen, öffentliche Gesundheitsämter und Krankentransportunternehmen

Voraussetzungen

Erforderlich ist ein anerkannter Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Gesundheits- oder Sozialwesens (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Physiotherapeut, Heilerziehungspfleger) sowie in der Regel mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Berufsabschluss. Alternativ können Absolventen mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und einschlägiger Tätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen zugelassen werden.

Was lernst du in der Fortbildung?

Du erwirbst fundiertes Wissen in Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Rechnungswesen und Controlling speziell für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Du lernst rechtliche und normative Grundlagen des Gesundheitswesens, Qualitätsmanagement, Projektmanagement sowie Kommunikations- und Führungskompetenzen. Zudem vertiefst du dein Verständnis für spezifische Herausforderungen im Sozial- und Gesundheitssektor.

Fachwirtprüfung & Abschluss

Die IHK-Fachwirtprüfung besteht aus schriftlichen Teilen (Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Recht) und einer mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch). Die Prüfung wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt und validiert die erworbenen Kompetenzen für Leitungsaufgaben.

Prüfungsthemen

  • Betriebswirtschaft und Controlling in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • Personalmanagement und Führung
  • Rechtliche und normative Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens
  • Qualitätsmanagement und Kundenorientierung

Karriere nach der Fortbildung

Nach erfolgreichem Abschluss sind Karrieren als Pflegedienstleiter, Stationsleiter, Bereichsleiter oder Geschäftsführer in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialeinrichtungen möglich. Die Fortbildung eröffnet Zugang zu gehobenen Managementpositionen und ermöglicht Selbstständigkeit beispielsweise als Inhaber von Pflegeeinrichtungen oder Beratungsunternehmen. Absolventen können zudem als Qualitätsmanager oder Projektmanager tätig werden.

Förderung

Die Fortbildung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG/Meister-BAföG) förderfähig. Teilnehmer können Unterstützung bei Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren sowie Unterhaltsbeihilfe erhalten.

Ratgeber

Der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG §53, 54), die von der IHK angeboten wird. Der Vollzeitlehrgang dauert rund 3 Monate, in Teilzeit etwa 13 Monate, die Lehrgangskosten liegen zwischen 2.200 und 7.980 Euro. Nach bestandener Prüfung verdienen Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen durchschnittlich zwischen 3.400 und 3.950 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen erfüllen?
Voraussetzung ist ein anerkannter Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf des Gesundheits- oder Sozialwesens, beispielsweise als Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Physiotherapeut oder Heilerziehungspfleger. Zusätzlich wird in der Regel eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Berufsabschluss verlangt. Bewerber ohne formalen Berufsabschluss können unter bestimmten Umständen durch den Nachweis langjähriger Berufserfahrung zugelassen werden.
Kann die Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen gefördert werden?
Ja, die Fortbildung ist über das Aufstiegs-BAföG (früher AFBG) förderungsfähig. Dabei können bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden; bei erfolgreichem Abschluss wird ein Teil des Darlehens erlassen. Darüber hinaus bieten einige Bundesländer zusätzliche Förderprogramme an, und Beschäftigte können ihren Arbeitgeber um eine Kostenbeteiligung bitten.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnet der Abschluss als Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen?
Mit diesem Abschluss sind Positionen als Pflegedienstleiter, Stationsleiter, Bereichsleiter oder Geschäftsführer in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialeinrichtungen erreichbar. Die Fortbildung qualifiziert zudem für die Selbstständigkeit, etwa als Betreiber einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder eines sozialen Dienstleistungsunternehmens. Darüber hinaus berechtigt der Abschluss zur Ausbildung von Nachwuchskräften im eigenen Betrieb.
Berechtigt der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen zum Studium an einer Hochschule?
Ja, IHK-Fachwirte gelten in allen Bundesländern als hochschulzugangsberechtigt und können ohne allgemeine Hochschulreife an Fachhochschulen und in vielen Bundesländern auch an Universitäten studieren. Besonders relevant sind Studiengänge wie Pflegemanagement, Gesundheitsmanagement oder Sozialmanagement, die inhaltlich auf der Fortbildung aufbauen. Einige Hochschulen rechnen bereits erbrachte Prüfungsleistungen des Fachwirts auf das Studium an, was die Studiendauer verkürzen kann.