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FachwirtWirtschaft & VerwaltungBBiG §53,54

Rechtsfachwirt

Der Rechtsfachwirt ist eine IHK-Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Berufen. Sie befähigt zur Übernahme von Führungsaufgaben, eigenverantwortlicher Rechtsberatung und Betriebsleitung in Kanzleien, Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Aufbauend auf: Rechtsanwaltsfachangestellter

Dauer

24 Monate

oder 12 Mon. Teilzeit

Lehrgangskosten

2.000–4.500 €

Gehalt danach

ab 3.000 €

nach Abschluss

Prüfung

Fachwirtprüfung

Was machst du als Rechtsfachwirt?

Du verantwortest als Rechtsfachwirt die rechtliche Beratung von Mandanten und Klienten, leitest Verwaltungsabteilungen oder Kanzleibereiche und übernimmst Budgetverantwortung sowie Personalführung. Du erstellst Rechtsanalysen, verhandels mit externen Partnern und setzt strategische Ziele um. Gleichzeitig bist du Ansprechpartner für komplexe Rechtsfragen und fungierst als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung und operativen Teams.

Wo arbeitest du?

Rechtsanwaltskanzleien, Notariats- und Patentanwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen (insbesondere mittlerer und großer Betriebe), Öffentliche Verwaltung, Behörden, Gerichte, Verbände, Versicherungen und Finanzinstitute mit Rechtsservice-Funktionen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Justizfachangestellter, Verwaltungsfachangestellter) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer einschlägigen Funktion, oder eine Hochschulausbildung mit entsprechender Praxis.

Was lernst du in der Fortbildung?

Du vertiefst spezialisiertes Wissen in Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht mit Fokus auf praktische Anwendung. Gleichzeitig entwickelst du Kompetenzen in Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Projektmanagement und Kommunikation. Du lernst, rechtliche Fragestellungen strategisch zu lösen und Teams zu führen.

Fachwirtprüfung & Abschluss

Die IHK-Fachwirtprüfung besteht aus vier schriftlichen Klausuren (je 120 Minuten) zu den Kernbereichen sowie einer mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch). Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein; eine Wiederholung einzelner Teile ist möglich.

Prüfungsthemen

  • Rechtliche Beratung und Fallbearbeitung
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Personalmanagement und Arbeitsrecht
  • Kommunikation, Führung und Projektmanagement

Karriere nach der Fortbildung

Nach dem Abschluss kannst du in Leitungsfunktionen in Kanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Behörden aufsteigen. Du erlangst die Berechtigung zur Ausbildereignung (AEVO) und kannst Auszubildende anleiten. Eine Selbstständigkeit als freiberuflicher Rechtsberater oder Gründung einer Rechtsberatungsstelle ist möglich. Du erreichst mittlere bis gehobene Führungspositionen mit entsprechend höherem Einkommen.

Förderung

Der Rechtsfachwirt ist förderfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, ehemals Meister-BAföG). Mit monatlich bis zu 934 Euro Lehrgangsgebühren und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten rechnen.

Ratgeber

Der Rechtsfachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, §§ 53, 54) und wird durch die IHK abgenommen. Der Vollzeitlehrgang dauert 24 Monate, in Teilzeit 12 Monate, die Lehrgangskosten liegen bei 2.000 bis 4.500 Euro. Nach bestandener Prüfung verdienen Rechtsfachwirte durchschnittlich zwischen 3.000 und 3.950 Euro brutto monatlich.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Fortbildung zum Rechtsfachwirt zu beginnen?
Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Rechtsanwaltsfachangestellter, Justizfachangestellter oder Verwaltungsfachangestellter. Zusätzlich sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer rechtsbezogenen Funktion nachzuweisen. Alternativ kann auch eine Hochschulausbildung in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.
Gibt es staatliche Förderung für die Fortbildung zum Rechtsfachwirt?
Die Fortbildung zum Rechtsfachwirt ist grundsätzlich nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, förderfähig. Dabei können bis zu 50 % der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss gewährt werden, der Rest kann als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Der Maßnahmenbeitrag wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt, der Unterhaltsbeitrag hingegen abhängig von den persönlichen Verhältnissen.
Welche Karrieremöglichkeiten eröffnet der Abschluss als Rechtsfachwirt?
Mit dem Abschluss als Rechtsfachwirt qualifizierst du dich für Leitungs- und Koordinationsfunktionen in Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie in Behörden und Gerichten. Die Fortbildung berechtigt zudem zur Ausbildung von Nachwuchskräften gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Eine Tätigkeit als freiberuflicher Rechtsberater oder die Mitgründung einer Kanzlei kann ebenfalls eine berufliche Option darstellen, wobei eine Zulassung als Rechtsanwalt hierfür nicht erworben wird.
Kann ich mit dem Abschluss als Rechtsfachwirt studieren?
Ja, der Abschluss als Rechtsfachwirt eröffnet in den meisten Bundesländern den Zugang zu einem Hochschulstudium. Gemäß den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder sind Inhaber eines IHK-Fachwirt-Abschlusses in der Regel berechtigt, ein fachlich einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufzunehmen. In einigen Bundesländern gilt dies sogar als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ohne Einschränkung auf bestimmte Fachrichtungen. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland, weshalb eine Überprüfung bei der jeweiligen Hochschule empfohlen wird.