Der Immobilienfachwirt ist eine IHK-Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte der Immobilienbranche. Sie vermittelt kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Fachwissen sowie Führungskompetenzen für Positionen im mittleren und gehobenen Management. Absolventen sind befähigt, Immobilienunternehmen oder Abteilungen eigenverantwortlich zu leiten.
Dauer
3 Monate
oder 16 Mon. Teilzeit
Lehrgangskosten
2.800–4.000 €
Gehalt danach
ab 3.400 €
nach Abschluss
Prüfung
Fachwirtprüfung
Als Immobilienfachwirt leitest du Abteilungen oder kleinere Immobilienunternehmen und verantwortest kaufmännische Prozesse wie Vermarktung, Verkauf und Vermietung von Immobilien. Du verhandelst mit Kunden, Maklern und Handwerkern, überwachst Budgets und Projekte und sorgst für Compliance sowie Kundenbetreuung. Gleichzeitig trägst du Personalverantwortung und entwickelst Geschäftsstrategien.
Immobilienmaklerunternehmen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Immobilienverwaltungen, Immobilienfonds und Investmentgesellschaften, Banken und Sparkassen (Immobilienabteilungen), Projektentwickler, Hotelketten und Gaststättenbetriebe mit Immobilienportfolio
Zulassungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Immobilienmakler, Immobilienassistant oder verwandter Beruf) plus mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, oder sechs Jahre ohne anerkannte Ausbildung. Für die Teilnahme wird ein mittleres Schulabschluss-Niveau erwartet.
Du erwirbst Fachwissen in Immobilienmarketing, Vertriebs- und Vermietermanagement sowie Immobilienfinanzierung und -bewertung. Parallel lernst du Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Personalführung, Kommunikation und rechtliche Grundlagen (Mietrecht, Kaufrecht, Steuerrecht). Die Fortbildung befähigt dich zu strategischem Denken und nachhaltiger Geschäftsführung.
Die IHK-Fachwirtprüfung besteht aus vier schriftlichen Prüfungsteilen (je 120 Minuten) sowie einem mündlichen Prüfungsteil (Fachgespräch). Die Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt und behandelt betriebswirtschaftliche und spezifische Inhalte der Immobilienbranche.
Prüfungsthemen
Nach Abschluss kannst du in Führungspositionen bei Immobilienunternehmen, Maklerunternehmen, Wohnungskonzernen oder in der Immobilienverwaltung aufsteigen. Du erwirbst die Berechtigung, Auszubildende auszubilden (Ausbildereignung nach AEVO). Mit dem Fachwirt-Abschluss und angesammelter Erfahrung ist auch die Gründung eines eigenen Immobilienmakler- oder Verwaltungsunternehmens möglich.
Der Immobilienfachwirt ist förderfähig durch das Aufstiegs-BAföG ("Meister-BAföG"), das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 70% erstattet und einen Familienunterhaltszuschuss ermöglicht.
Ratgeber
Der Immobilienfachwirt ist eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG, §§ 53–54) und wird von der IHK abgenommen. Der Vollzeitlehrgang dauert rund 3 Monate, in Teilzeit etwa 16 Monate; die Lehrgangskosten liegen zwischen 2.800 und 4.000 Euro. Nach bestandener Prüfung verdienen Immobilienfachwirte durchschnittlich zwischen 3.400 und 4.300 Euro brutto monatlich.
Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP)
Der Fachwirt für zahnaerztliches Praxismanagement (FZP) baut auf der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten auf und wird von den Zahnaerztekammern geregelt.
Fachwirt für Tanzschulen (IHK)
Der Fachwirt für Tanzschulen (IHK) baut auf einer abgeschlossenen dreijaehrigen kaufmaennischen Ausbildung auf und qualifiziert fuer die wirtschaftliche Leitung von Tanzschulen.
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen ist eine IHK-Aufstiegsfortbildung, die Fachkräfte zur Übernahme von Leitungs- und Managementaufgaben in der Versicherungs- und Finanzbranche befähigt. Der Absolvent verfügt über umfassendes kaufmännisches und branchenspezifisches Wissen sowie Führungskompetenzen und kann Geschäftsprozesse eigenverantwortlich gestalten und optimieren.
Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK)
Der Fachwirt für Medienmarketing und -vertrieb (IHK) wird seit 01.04.2025 durch eine eigene Rechtsverordnung der IHK Frankfurt am Main geregelt.